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Ritter Markus · Nationalrat · 2013-09-18

Ritter Markus · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion CVP-EVP · 2013-09-18

Wortprotokoll

Die Ausbeutebesteuerung ist eines der wichtigen neuen Elemente in diesem Gesetz. Es ist unbestritten, dass heute nur noch 27 Prozent der Spirituosen, die in der Schweiz verkauft werden, aus dem Inland stammen. Vor 1999 waren es noch über 80 Prozent. Wir haben heute also einen klaren Marktnachteil, und dies nicht zuletzt deshalb, weil auch umliegende Staaten die Ausbeutebesteuerung kennen und erfolgreich anwenden. Es ist ein Ziel auch dieses Gesetzes, die Situation unserer Früchte- und Beerenproduzenten, aber auch des nachgelagerten Gewerbes zu verbessern. Wir haben wie gesagt vom Bundesrat ein Kurzgutachten von René Matteotti erhalten, das auch von der Bundesrätin zitiert worden ist. Das Gutachten kam aber erst nach der eigentlichen Hauptberatung des Spirituosensteuergesetzes in die Kommission. Gleichwohl haben wir am 12. und 13. August nochmals einlässlich über das Gutachten diskutiert und auch noch wesentliche Forderungen aus dem Gutachten berücksichtigt. Und dies ist nun wichtig für Sie: Die Mehrheit der Kommission spricht sich bei Artikel 17a Absatz 1 für eine Beschränkung der Ausbeutebesteuerung auf Destillate aus Beeren-, Kern- und Steinobst aus. Damit werden zwei wichtige Ziele erreicht:

1. Die Ausbeutebesteuerung lässt sich gemäss Gutachten Matteotti dann rechtfertigen, wenn auch wichtige öffentliche Interessen verfolgt werden. Dann ist eine Abweichung im Steuersystem zulässig. Mit dieser Beschränkung ist es möglich, dass der Landschaftsschutz, der Schutz der Hochstamm-Obstbäume und der Rebhänge und auch der Biodiversität von der Bundesversammlung hoch gewichtet werden. Wir werden diese Elemente langfristig aber nur halten können, wenn wir auch die Produkte erfolgreich verkaufen können, und dazu ist eben auch die Ausbeutebesteuerung eine wichtige Grundlage.

2. Mit der Einschränkung der Ausbeutebesteuerung auf die Produkte der drei genannten Sorten kann auch der Jugendschutz, wie im Gutachten Matteotti richtig ausgeführt, gestärkt werden. Mit der Ausklammerung von Kartoffel- und Getreidebränden von der Ausbeutebesteuerung werden insbesondere Produkte mit einem hohen Stärkegehalt ausgeklammert. Diese könnten zu günstigen Spirituosen führen und damit auch den Konsum anheizen. Dazu nimmt das Gutachten explizit Stellung. Diese zwei bedeutsamen Folgen werden mit dem Antrag der Mehrheit klar verhindert.

Die Ausbeutebesteuerung als Konzept ist in der Fassung der Mehrheit eine gute, ausgereifte Lösung, die vor allem auch öffentliche Interessen berücksichtigt. In diesem Sinn und auch um unserer Bundesrätin nochmals etwas entgegenzukommen, sehen wir den Einzelantrag Schelbert zu Artikel 17a Absatz 1, gemäss welchem nur einheimische Früchte - Beeren-, Kern- und Steinobst - verwendet werden sollen, als zweckmässige Lösung. Wir werden diesen Einzelantrag unterstützen. Mögliche Steuerausfälle aus der Ausbeutebesteuerung sollen, wie bereits ausgeführt, über eine Erhöhung des Steuersatzes in Artikel 16 Absatz 1 kompensiert werden. Damit erreichen wir gemäss den Aussagen der Eidgenössischen Alkoholverwaltung, dass die Rechnung für Bund und Kantone weiterhin ausgeglichen ist.

Noch ein Wort zur administrativen Umsetzung: Es wird stark mit der Mehrbelastung der Eidgenössischen Alkoholverwaltung argumentiert. Ich kann aus eigener Erfahrung sagen - und da möchte ich auch Herrn Etter und seinem Team ein sehr gutes Zeugnis ausstellen -, dass die Eidgenössische Alkoholverwaltung ein sehr leistungsfähiges Amt ist. Ich bin vollends überzeugt, dass sie auch die Ausbeutebesteuerung mit Erfolg umsetzen kann. [PAGE 1497]

In diesem Sinn bitte ich Sie, dieses Konzept zu unterstützen, überall der Mehrheit zu folgen und bei Artikel 17a Absatz 1 den Einzelantrag Schelbert zu unterstützen.