Schwaller Urs · Ständerat · 2013-03-20
Schwaller Urs · Ständerat · Freiburg · Fraktion CVP-EVP · 2013-03-20
Wortprotokoll
Anstrengungen bezüglich Jugendschutz sollen überwacht werden. Testkäufe können dafür ein gutes Instrument darstellen. Aus dem Text wird nicht ersichtlich, ob die Ergebnisse von Testkäufen in Straf- und Verwaltungsverfahren nur gegenüber Unternehmen oder auch gegenüber den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, sprich insbesondere gegenüber den Kassiererinnen und Kassierern, verwendet werden können. Dies scheint der Fall zu sein, besagt doch der Text der Botschaft zu Artikel 17, "Widerhandlungen in Geschäftsbetrieben", dass die Haftung des Geschäftsbetriebes subsidiär sei. Auch aus einer Stellungnahme der Eidgenössischen Alkoholverwaltung, in die ich Einsicht hatte, geht hervor, dass an erster Stelle grundsätzlich immer die natürliche Person bestraft wird, welche die Abgabevorschriften missachtet hat. Man spricht von Täterprinzip nach Artikel 6 Absatz 1 des Bundesgesetzes über das Verwaltungsstrafrecht. Das hat mich gestört. Es scheint mir unbillig, es scheint mir auch unverhältnismässig zu sein, wenn eine Kassiererin dann 20, 25 oder 30 Prozent ihres schon nicht hohen Monatslohnes abgeben muss bzw. in diesem Umfang gebüsst und im Strafregister eingetragen wird, ohne dass sie aus ihrer Unachtsamkeit und aus ihrem Fehler einen persönlichen Gewinn hätte erzielen können.
Am Samstag zu den Stosszeiten warten in grossen Geschäften vielleicht zehn Personen pro Kasse. Pro Minute werden 30 bis 40 Artikel von der Kassiererin eingescannt. Wenn dann tatsächlich auch Alkohol ohne Respektierung der Alterslimite abgegeben wird, wird man auf diese Kassiererin zurückgreifen.
Es gibt zudem immer mehr Geschäfte, wo man die Artikel selber einscannen kann. Man greift dann nur jeden fünften, zehnten oder fünfzehnten Kunden heraus und kontrolliert seinen Einkaufswagen. Ich frage mich auch, was passiert, wenn dann jemand Alkohol in seinem Einkaufswagen hat, der diesen Alkohol nicht kaufen darf.
In der Verantwortung stehen für mich die Unternehmer. Die Risikoabwälzung einfach auf das Verkaufspersonal bzw. auf die Kassiererin ist für mich unbillig. Fehler, die bei der Arbeit eben passieren können, fallen nach meiner Auffassung in die Haftung des Arbeitgebers. Auch bei sorgfältiger Arbeit können hier Fehler unterlaufen. Ist es eine grobe Verletzung des Arbeitnehmers, so ist das dann innerbetrieblich aufzufangen bzw. auch zu regeln. Das ist mein Anliegen.
Man kann sich fragen, ob dies der richtige Artikel für meinen Antrag ist. Was ich nicht möchte, ist, dass man gerade bei diesen Testkäufen eigentlich auf das schwächste Glied zugreift und nicht auf die Unternehmung. Das möchte ich hier einbringen. Wenn Sie das unterstützen können, dann, glaube ich, wären Ihnen sehr viele Leute in diesem Land dankbar. Noch einmal: Ob es genau der richtige Artikel ist, ob das Anliegen allenfalls dann im Zweitrat noch anders platziert werden müsste, lasse ich offen. Aber mein Anliegen, meine ich, haben Sie begriffen.