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Keller-Sutter Karin · Ständerat · 2013-03-20

Keller-Sutter Karin · Ständerat · St. Gallen · FDP-Liberale Fraktion · 2013-03-20

Wortprotokoll

Noch einmal zur Klärung: Es geht darum, dass jene bestraft werden, die mit Absicht die Schutzalterbestimmungen umgehen wollen. Es sind ja vor allem junge Leute, nicht 75-Jährige, die eine Flasche für einen Jugendlichen kaufen, der vom Schutzalter nach Absatz 1 betroffen ist. Ich bin nicht ganz einverstanden mit dem, was Kollege Zanetti gesagt hat. Er hat gesagt, die Polizisten würden heute zuschauen und könnten nichts machen. Sie können auch in Zukunft nichts machen, wenn sie so etwas beobachten. Denn sie müssen der Person, die den Alkohol gekauft hat, auch die entsprechende Absicht nachweisen. Eine solche Person kann sagen: "Ach, ich habe gedacht, der sei schon 17 oder 19 Jahre alt." Wenn Sie von Jugendlichen verlangen, dass sie sich gegenseitig die ID kontrollieren, wird es etwas schwierig.

Ich habe mit Staatsanwälten über die Anwendbarkeit dieser Bestimmung gesprochen. Die bestätigen meinen Befund, dass in der Praxis die Beweisführung tatsächlich nicht erfolgen kann. Wir sind uns alle einig, dass die Umgehung einer solchen Vorschrift nicht elegant ist. Aber Sie werden das auch in Zukunft nicht vermeiden können. Ich glaube nicht, dass alle Jugendlichen in der Schweiz, wenn sie morgen lesen, dass Sie der Mehrheit gefolgt sind, vor Ehrfurcht erstarren und Angst haben werden, sie würden dann bestraft. Das Verbot wird ganz schlank umgangen; dann heisst es: "Beweisen Sie mir das zuerst." Das scheint mir schwierig zu sein. Der Minderheit geht es einfach darum, hier nicht eine Gesetzgebung zu machen, die letztlich nicht vollziehbar ist und die eine Erwartung weckt, die man nicht erfüllen kann.