Germann Hannes · Ständerat · 2013-03-20
Germann Hannes · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2013-03-20
Wortprotokoll
Das Beispiel, das Kollege Zanetti angeführt hat, mag einem ja noch einleuchten. Aber lesen Sie einmal den Text von Absatz 2: "Verboten ist auch die Weitergabe mit der Absicht, die Altersbeschränkung zu umgehen." So steht es im Entwurf. Damit wird dem Verkaufspersonal zugemutet, dass es die Absicht eines Käufers [PAGE 285] kennt oder mindestens erahnt. Auch in der Kommission wurde dieser Absatz teilweise so begründet.
Es mag Situationen geben, in denen die Absicht offensichtlich ist, aber mit diesem Absatz müssten Sie am Schluss auch auf die Erwachsenen losgehen, die etwas einkaufen und nachher weitergeben. Dann hätten Sie wenigstens die ganze Kette; sonst, Herr Zanetti, ist es wirklich reine Augenwischerei. Wir sollten den Leuten nicht Sand in die Augen streuen. Abgesehen davon erachten Sie persönlich das Beispiel, das Sie angeführt haben, ja wahrscheinlich nicht gerade als weltbewegend. Mir wäre es lieber, die Polizei in Schaffhausen würde sich um die zunehmenden Raubüberfälle kümmern, statt Jugendliche zu verfolgen, die sich vielleicht einmal ein Bier genehmigen, obwohl sie das noch nicht tun dürften.