Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2013-03-20
Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2013-03-20
Wortprotokoll
Sie haben gesehen, wir schlagen Ihnen vor, nichts zu ändern.
Zur Frage von Herrn Ständerat Eder: Man hat tatsächlich seit 1999 nicht einmal mehr die Teuerung aufgerechnet; wir haben den Stand 1999. Das haben Sie meines Wissens sonst nirgends, weder bei Nahrungsmitteln noch bei Getränken, dass man nie eine Erhöhung gehabt hat. Das ist die Situation.
Die Vorschläge, die wir in Bezug auf den Alkoholzehntel bringen, werden tatsächlich Auswirkungen haben; insgesamt, sagen wir, sind es 30 Millionen Franken weniger. Wenn Sie das noch mit der Ausbeutebesteuerung und mit dieser 10-Liter-Regel zusammennehmen - über die werden wir auch noch sprechen, da sie auch noch zu Mindereinnahmen führen würde -, sehen Sie: Es hätte tatsächlich Auswirkungen auf den Alkoholzehntel.
Beim Alkoholzehntel - das war auch immer eines meiner Hauptargumente - habe ich geschaut, wie viel die Kantone von dem Betrag, der ihnen als Alkoholzehntel zugewiesen worden war, überhaupt gebraucht haben. Ich habe festgestellt, dass im Jahr 2011 nur vier Kantone wirklich den vollen Betrag für die Prävention gebraucht haben; das ist Ihr Kanton, Herr Ständerat Eder, der Kanton Zug - vorbildlich! - und die Kantone Schwyz, Basel-Landschaft und Jura. Die haben diese Beträge vollständig gebraucht, um Prävention zu machen. Bei den anderen Kantonen gibt es Rückstände oder noch Beträge im Fonds. Das heisst nicht, dass man diese Beträge dann nicht zweckmässig einsetzt, das wird man selbstverständlich machen. Aber damit relativiert sich die Frage der zu geringen Mittel ein wenig. Ich sage es noch etwas anders: Das zeigt, dass man noch nicht alles, was heute bereits möglich wäre und was man in der Prävention machen sollte, gemacht hat. Die Gesetze und die Möglichkeiten, die wir heute haben, wurden also noch nicht vollständig vollzogen bzw. ausgeschöpft.
Bei den Artikeln 17a und 18 möchte ich Ihnen aufzeigen, was es für Konsequenzen hätte, wenn Sie einerseits die Ausbeutebesteuerung und andererseits diese 10-Liter-Regel einführen würden. Das hätte auch wieder sehr starke Auswirkungen. Es ist so, wie es Herr Ständerat Zanetti gesagt hat: Man hat Gutachten. Es gibt ein Gutachten, dass besagt, man müsse den Preis verdoppeln, um eine Wirkung zu haben; preissensitiv wäre es erst, wenn eine Verdoppelung des Preises stattfinden würde. Es gibt auch andere Indizien bzw. Gutachten: Es gibt eine Befragung, die zeigt, dass fast 60 Prozent der Bevölkerung es unterstützen würden, wenn Billigalkohol, vor allem auch importierter Billigfusel, durch Mindestpreise verteuert würde. Aus einem Suchtmonitoring geht hervor, dass 57 Prozent der gesamten Bevölkerung es unterstützen würde, wenn man die Preise massiv anheben würde. Sogar 40 Prozent der 15- bis 19-Jährigen würden diese Massnahmen unterstützen.
Jetzt kann man sagen, das sei ein Gutachten, das auf der anderen Seite stehe. Aber was wirklich aufschlussreich ist, ist eigentlich die Realität. In der Realität hat sich gezeigt, dass dieser Bereich sehr preissensitiv ist. Im Juli 1999 hat man in der Schweiz Preissenkungen aufgrund des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens Gatt gemacht. Man hat damals die Steuern auf importierten Spirituosen um 50 Prozent gesenkt. Was ist passiert? Der Spirituosenkonsum ist um knapp 40 Prozent gestiegen. Das zeigt, dass da durchaus eine Preissensibilität besteht, und zwar eine enorme. Im Jahr 2004 hat man eine Preiserhöhung gemacht. Man hat [PAGE 278] eine Sondersteuer auf Alcopops eingeführt. Das hat dazu geführt, dass es zu einer Reduktion der Importe um über 60 Prozent gekommen ist. Das ist die Realität. Wir könnten noch lange mit Gutachten operieren und sagen, dieses Gutachten sage das, jenes dies. Die Realität zeigt, dass bereits geringe Preissenkungen oder Preiserhöhungen einen Einfluss auf den Konsum haben. Das sind die Fakten.
Jetzt hat sich der Bundesrat entschieden - auch aufgrund der Überlegungen, die Herr Ständerat Graber, der Präsident der WAK, gemacht hat -, Ihnen eine Steuer von 29 Franken vorzuschlagen, weil das tatsächlich zu einer Balance in dieser Vorlage führt. Wir möchten Prävention betreiben, aber auch der Wirtschaft gewisse Erleichterungen gewähren und eine gute Grundlage bieten. Das war die Abwägung, die wir gemacht haben. Wir sind zum Schluss gekommen, dass es richtig ist, Ihnen eine Steuer von 29 Franken vorzuschlagen.