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Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2013-03-20

Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2013-03-20

Wortprotokoll

Ich möchte Sie bitten, bei unserem Konzept zu bleiben und nicht auf das Konzept der Ausbeutebesteuerung umzuschwenken.

Herr Ständerat Baumann hat darauf hingewiesen, dass man diese Art der Besteuerung in Deutschland kennt. Man kennt sie auch in Österreich, aber dort gibt es natürlich klare Limiten, dort ist klar festgelegt, was man mit der Ausbeutebesteuerung überhaupt machen darf. An diese Limiten würden Sie sich mit Ihrem Antrag ja nicht halten. In Deutschland ist die zulässige Menge pro Betrieb auf 300 Liter und für Stoffbesitzer auf 50 Liter reinen Alkohol beschränkt. Weiter soll auch ein explizites Exportverbot für die unter der Ausbeutebesteuerung produzierte Ware stipuliert werden. Der erste Teil ist in Deutschland bereits Gesetz, während der zweite Teil in Behandlung ist. Es sind sehr starke Einschränkungen. Das ist das Erste.

Das Zweite - darauf hat der Kommissionspräsident hingewiesen - ist die Frage der Kompatibilität mit Gatt/WTO und dem Freihandelsabkommen und die Frage der Folgen, die eine Anpassung hätte. Wir könnten nicht nur den Schweizer Markt, sondern wir müssten auch den Import entsprechend entlasten. Sie haben die Beträge genannt. Es ist nicht nur eine Frage der Beträge, das heisst der Mindereinnahmen, es ist auch eine Frage der wirtschaftlichen Konkurrenz. Die Konkurrenz können Sie mit Ihrer Regelung in diesem Sinne eben auch nicht ausschliessen. Wenn Sie die Ausbeutebesteuerung inklusive Importe machen, unter Einhaltung des Freihandelsabkommens, wozu wir uns eigentlich verpflichtet haben, wenn Sie den Markt also nicht abschotten, wird es insgesamt 80 bis 130 Millionen Franken Mindereinnahmen geben. So viel ist es mit Ihrem Antrag zur Ausbeutebesteuerung. Darin ist der Mehraufwand, den man im administrativen Bereich hätte, noch nicht eingerechnet. Man müsste das Ganze ja dann auch noch kontrollieren, was - entgegen dem, was wir möchten, nämlich einer Entlastung im Gesetz - im administrativen Bereich wiederum zu einer Zunahme des Aufwandes führte.

Das Konzept, das wir hier jetzt vorlegen - ohne diese Ausbeutebesteuerung und entsprechend natürlich ohne die Änderungen in Artikel 19 - ist in sich geschlossen, entspricht unseren Verhältnissen und führt vor allem nicht zu neuen Schwierigkeiten, wie wir sie sonst über kurz oder lang haben würden. Ich möchte Sie also bitten, einfach beim Konzept zu bleiben, das wir vorgeschlagen haben.