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Graber Konrad · Ständerat · 2013-03-20

Graber Konrad · Ständerat · Luzern · Fraktion CVP-EVP · 2013-03-20

Wortprotokoll

Tatsächlich müssen wir die beiden Artikel 4 und 5 zusammen behandeln. Ihre Kommission hat in der Beratung versucht, die beiden Artikel zu verschmelzen, nach dem Motto "Alkohol ist Alkohol". Das war die Ausgangslage. Wir sind aber bei diesem Versuch gescheitert, und zwar sind während der Diskussion drei Problemfelder aufgetreten. Ich erwähne diese kurz:

1. Aufgrund des Media-Abkommens müsste die Schweiz auch ausländischen Anbietern ermöglichen, ihre Produkte zu bewerben. Bier- und Weinreklamen können heute im TV und im Radio ausgestrahlt werden, für Spirituosen ist Radio- und TV-Werbung verboten. Wenn man die beiden Artikel zusammenführen würde, wie das von der Minderheit vorgeschlagen wird, gäbe das aus Sicht der Werbung eine Verschärfung.

2. Für das Sportsponsoring sind solche Gelder wichtig; wir wurden in der Kommission entsprechend dokumentiert. Das gilt insbesondere für Fussball und Eishockey - solche Gelder würden dann entsprechend weniger oder nicht mehr fliessen.

3. Werbung für Spirituosen auf Gegenständen, die nichts mit alkoholischen Getränken zu tun haben, ist verboten; bei Bier und Wein ist sie noch erlaubt. Diesbezüglich will die Mehrheit der Kommission z. B. Sonnenschirme mit Bierwerbung weiterhin tolerieren und auf keinen Fall ablehnen. Auch der Schweizerische Brauereiverband hat uns kontaktiert; sie hätten dann z. B. Probleme mit ihren Brauereifuhrwerken oder mit Sammlergegenständen, auf denen heute geworben wird.

Das sind die drei Problemfelder, die aufgetaucht sind. Deshalb hat die Mehrheit nach einer längeren Diskussion davon Abstand genommen, diese beiden Artikel zusammenzuführen.