Kuprecht Alex · Ständerat · 2013-03-20
Kuprecht Alex · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2013-03-20
Wortprotokoll
Ich habe in diesen Jahren nicht viele Rechtsunsicherheiten gespürt. Ich habe eine Schätzung gemacht, wie viele Kundenkontakte ich in den letzten vierzig Jahren gehabt habe. Das sind weit über 20 000. Ich habe zwei-, dreimal erfahren und erlebt, dass es Schwierigkeiten gegeben hat. Die Versicherungswirtschaft hat sich ja auch bewegt. Viele Bereiche des Gesetzes sind zugunsten des Versicherungsnehmers auch im Rahmen der entsprechenden Vertragsbedingungen umgesetzt worden. Wenn ich aber den Entwurf des Bundesrates anschaue und mit dem bisherigen Gesetz vergleiche, so stelle ich fest, dass wir eine Verdoppelung von Bestimmungen zwingenden Rechts haben, Frau Bundesrätin. Dispositives Recht gibt es fast nicht mehr. Das ist nicht gut, das gibt der Versicherungswirtschaft keine Möglichkeit, im Rahmen des Wettbewerbs kundenfreundlich zu agieren.
In Bezug auf die Kosten noch Folgendes: Ich habe die Zahl, die die Versicherungsbranche im Rahmen einer Studie der HSG angegeben hat, gehört und gesehen. Sie ist ein x-faches von dem, was Ihr Amt errechnet hat - 10 Millionen Franken, das ist weit weg von der Realität, Sie können diesen Betrag wahrscheinlich fast verhundertfachen. Wahrscheinlich ist die Genauigkeit beider Zahlen relativ schwierig zu eruieren, aber ein Betrag von 10 Millionen Franken ist weit weg von der Realität, Frau Bundesrätin. Die erwähnte Zahl wurde übrigens am Institut für Versicherungswirtschaft aufgrund effektiver Berechnungsgrundlagen der grossen Versicherungsgesellschaften errechnet.
Ich bin gerne bereit, eine Vermittlerrolle wahrzunehmen, damit man sich in diesem Bereich eventuell annähern könnte, damit man Einblicke erhielte, auch wenn die Zahl aus der Studie vielleicht etwas zu hoch sein könnte - das wäre nach meinem Dafürhalten durchaus möglich. Ich werde mich entsprechend einsetzen, dass Sie mit unserer Branche in Kontakt kommen und eventuell noch nähere Details dieser Regulierungsfolgenabschätzung erhalten.
In Bezug auf die Akzeptanz dieses Gesetzes so viel, Frau Bundesrätin: Ich habe in den letzten drei, vier Jahren relativ eng auch mit den Verantwortlichen der Rechtsabteilung, der Rechtsgruppe des Schweizerischen Versicherungsverbandes zusammengearbeitet. Ich muss Ihnen sagen: Man hat immer gesagt, die Umsetzung des Gesetzes, wie es jetzt daherkommt, würde sehr, sehr schwierig werden. Man hat dann am Schluss eine Beurteilung vorgenommen, und ich habe immer gesagt, nennt mir einmal die sechs, sieben wichtigsten Punkte - von ungefähr neunzig, die man mir einmal dargelegt hat. Neunzig schwierige Punkte in einer Totalrevision und in der Detailberatung umzusetzen ist nicht möglich. Wir müssen uns tatsächlich auf die wesentlichen Punkte konzentrieren und diese dann in einer Teil- oder vielleicht in einer Totalrevision angehen, bei welcher aber ein grosser Teil der guten Bestimmungen - mit denen es gut gelaufen ist - nicht verändert wird.
In diesem Sinne möchte ich Sie bitten, auf die Vorlage einzutreten und sie zurückzuweisen.
Frau Bundesrätin, ich versichere Ihnen, dass ich mich dafür einsetzen werde, dass Sie Einblick in die Zahlen bekommen.