Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2013-03-20
Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2013-03-20
Wortprotokoll
Es wurde gesagt, die Geschichte dieser Gesetzesrevision geht auf das Jahr 2003 zurück. Damals wurde durch das EJPD die Expertenkommission Schnyder eingesetzt; damals war das Versicherungsvertragsgesetz noch beim EJPD angesiedelt. Die Expertenkommission hat sehr lange gearbeitet. Man hat auch - das hat der Präsident der Kommission gesagt - sehr intensiv mit der Versicherungsbranche zusammengearbeitet. Die Versicherungsbranche hat das Gesetz auch mitgetragen, bis wenige Tage vor dem WAK-Entscheid, auf die Vorlage einzutreten und sie gleichzeitig zurückzuweisen. Das zur Geschichte der ganzen Vorlage. Ich werde die Frage von Herrn Ständerat Rechsteiner selbstverständlich noch beantworten.
Das Bundesgesetz über den Versicherungsvertrag ist hundertjährig. Das allein würde eine Revision nicht rechtfertigen. Aber es ist tatsächlich so, dass sich das Rechtsverständnis gerade im Versicherungsbereich in den letzten hundert Jahren sehr stark verändert hat. Gerade solche Gesetze muss man an die Gegebenheiten und Bedürfnisse anpassen; das kann man nicht in einer Teilrevision machen.
Die Kommission des Nationalrates hat Hearings durchgeführt. Im Januar 2012 war eigentlich anerkannt, dass eine Totalrevision des Versicherungsvertragsgesetzes notwendig ist. Das wurde von allen Branchen anerkannt - eine Totalrevision, nicht nur eine Teilrevision. Das war vor allem auch darum der Fall, weil man darauf hingewiesen hat, dass die Systematik heute unmöglich ist, dass es kein benutzerfreundliches Gesetz mehr ist. Es geht nicht darum, dass sich nur Versicherungsjuristen damit beschäftigen sollen - das hat Herr Ständerat Kuprecht zu Recht gesagt -, sondern auch der Konsument soll sich in einem Gesetz zurechtfinden. Darum war man an sich der Auffassung, dass eine Totalrevision notwendig sei.
Man hat im Jahr 2006 eine Teilrevision gemacht. Herr Ständerat Kuprecht hat darauf hingewiesen, man hat vorvertragliche Informationspflichten eingeführt, man hat Regeln über die Anzeigepflichtverletzung korrigiert. Man hat auch noch anderes gemacht, nämlich die Handänderung einem Systemwechsel unterzogen; das hat man dann aber drei Jahre später bereits wieder rückgängig gemacht, und zwar auf Ersuchen der Versicherungsbranche. Es ist in diesem Bereich einiges geschehen.
Wenn Sie jetzt sagen, Herr Ständerat Kuprecht, die Praxis könne mit dem heutigen Gesetz gut funktionieren, dann sage ich Ihnen: Die Praxis kann trotz diesem Gesetz oder neben diesem Gesetz gut funktionieren. Wenn wir nämlich schauen, was in den letzten Jahren geschehen ist - das werden Sie als Fachmann bestätigen -, stellen wir fest: Man hat zum Teil gewisse Bestimmungen umgehen müssen. Man hat bestimmte Bestimmungen in der Praxis korrigiert. Man hat praxisferne Bestimmungen, die es heute in diesem Versicherungsvertragsgesetz gibt, in der Anwendung entschärft.
All das kennen Sie. All das hat zu einer gewissen Rechtsunsicherheit in diesem Gebiet geführt, das wurde im Übrigen auch nicht bestritten. Man hat an diesem Hearing im Januar, das ich erwähnt habe, auch festgehalten, dass der Entwurf ein gutschweizerischer Kompromiss sei. Man hat auch zum Ausdruck gebracht, dass er weniger weit geht als die entsprechenden Regulierungen im übrigen europäischen Raum, dass man dort noch viel stärker reguliert und wir hier Anpassungen machen, die vertretbar und wichtig sind. [PAGE 264]
Der Nationalrat hat den Bundesrat nun beauftragt, eine Teilrevision zu sieben sehr komplexen Themenbereichen zu machen. Wenn Sie die Vorlage wirklich anschauen, sehen Sie, dass dort zu diesen sieben komplexen Themenbereichen bereits Lösungen formuliert sind, dass man bereits aufgezeigt hat, was man sich vorstellen und wie man die Sache lösen kann. Darum macht ja einzig eine Rückweisung nicht wirklich Sinn.
Wenn man nicht eine Totalrevision will, wenn man nicht ein modernes Gesetz will, das den heutigen Anforderungen entspricht, müsste man eigentlich darauf verzichten, das Versicherungsvertragsgesetz überhaupt zu revidieren. Ich habe gesagt, es geht nicht darum, dass man die Systematik formell anpassen will, sondern es geht eigentlich darum, dass man ein Gesetz hat, das in sich geschlossen ist und das benutzerfreundlich ist, das wirklich nicht nur von Versicherungsjuristen begriffen wird und angewendet werden kann.
Selbstverständlich ist es, das wurde nie bestritten, eine sehr komplexe Vorlage. Alles, was wir im Versicherungsbereich machen, ist enorm komplex. Die Fragestellungen, die sich noch ergeben haben, gerade auch in der WAK des Nationalrates, muss man in einer Detailberatung prüfen; dabei kann man durchaus unterschiedliche Auffassungen haben. Aber dass man diese Detailfragen klären kann, setzt natürlich voraus, dass man überhaupt auf die Vorlage eintritt.
Ich äussere mich noch zu den Kosten. Herr Graber, der Präsident der Kommission, hat es gesagt: Es ist natürlich für uns schon sehr schwierig, zu Kostenschätzungen des Versicherungsverbandes Stellung zu nehmen, wenn wir das entsprechende Gutachten nicht erhalten. Wir haben Regulierungsfolgenabschätzungen gemacht. Die mögen richtig oder falsch sein - da stimme ich Ihnen zu. Der Versicherungsverband hat irgendwelche Zahlen in die Welt gesetzt, hat sich aber geweigert, der Kommission oder uns oder irgendjemandem diese Unterlagen zu geben, um die Herleitung dieser Kostenschätzungen nachvollziehen zu können. Es ist natürlich jetzt relativ schwierig zu sagen, dass sie stimme, oder zu sagen, dass sie nicht stimme. Falls Sie, Herr Ständerat Kuprecht, die Angaben haben, wäre ich Ihnen sehr dankbar, wenn ich irgendwann einmal diese Unterlagen erhalten könnte, damit ich sehe, wie man auf diese enormen Kosten kommt; denn bis jetzt hat niemand von unserer Seite dieses Papier zu Gesicht erhalten.
Ich bin der Auffassung, dass wir eine Totalrevision dieses Versicherungsvertragsgesetzes machen sollten. Das wird im Übrigen auch von der Versicherungsbranche so gesehen und auch von der Wissenschaft begrüsst. Es ist bei jeder Vorlage so, dass man nicht von Beginn weg eine einheitliche Meinung hat; man muss diese in der Detailberatung eruieren und Differenzen bereinigen. Das ist ja auch die Aufgabe des Parlamentes. Ich möchte Sie daher bitten, diesen Rückweisungsantrag nicht zu unterstützen.
Wenn Sie eine Rückweisung beschliessen, wird dieses Versicherungsvertragsgesetz nicht in den nächsten - ich sage jetzt einmal - ein bis zwei Jahren erneut auf dem Tisch sein können. Wir haben im Moment das Finanzinfrastrukturgesetz, das wir am erarbeiten sind. Das wird das Parlament wahrscheinlich im nächsten Jahr beschäftigen. Und wir sind am Finanzdienstleistungsgesetz dran. Eine Neuauflage des Versicherungsvertragsgesetzes wird also in den nächsten zwei Jahren schlicht nicht drinliegen, das muss ich Ihnen einfach sagen. Das ist nicht eine Drohung, sondern eine Frage der Kapazitäten. Das Finanzinfrastrukturgesetz mit der Frage der Regelung der Derivate, die nicht an den Börsen gehandelt werden, mit der ganzen Konstruktion, die wir dort schaffen müssen, und dann das Finanzdienstleistungsgesetz, das zum einen Konsumentenschutz- und zum anderen Aufsichtsbestimmungen hat - das sind enorm grosse Baustellen. Daneben hat es dann keinen Platz für eine Neuauflage des Versicherungsvertragsgesetzes. Ich sage Ihnen auch, dass es keinen Platz hat für eine Teilrevision. Wir haben ja bereits eine Motion, die im Bereich Genossenschaft Anpassungen im Versicherungsvertragsgesetz möchte. Auch das wird nicht möglich sein. Wir müssen einfach irgendwie dann auch unsere Personalressourcen einteilen können.
Ich möchte Sie also bitten, das Geschäft nicht zurückzuweisen und in der Detailberatung all die Punkte, die Herr Ständerat Kuprecht angeführt hat, dann wirklich zu behandeln.