Markwalder Christa · Nationalrat · 2014-11-24
Markwalder Christa · Nationalrat · Bern · FDP-Liberale Fraktion · 2014-11-24
Wortprotokoll
Im Namen einer starken Minderheit der RK-NR bitte ich Sie, dieser parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben.
Die Kommissionssprecher haben bereits ausgeführt, dass wir alle ein Interesse an einer Justiz haben, die unter Wahrung unserer rechtsstaatlichen Prinzipien rasch urteilt und effizient wie auch kostengünstig ist. Genau in dieser Frage der Lockerung des Abwesenheitsverfahrens gibt es zahlreiche Fragen zur Rechtsstaatlichkeit, die wir in unserer Kommission durchaus diskutiert haben, was uns aber insgesamt zum Schluss geführt hat, dass das Problem nicht zeitlich dringlich ist. Im Gegenteil: Wir sind derzeit daran - wie eben auch ausgeführt worden ist -, im Dialog mit der Praxis zu evaluieren, wo die eidgenössische Strafprozessordnung noch Verbesserungen erfahren sollte. Wir sammeln deshalb diese punktuellen Anliegen, damit wir die Verbesserung dann in einer umfassenderen Revision vollziehen können.
Die Strafprozessordnung sollten wir nicht punktuell ändern, ist sie doch noch nicht lange in Kraft. Es gibt noch nicht so viele Erfahrungen damit, dass wir beispielsweise von einem Versagen des Abwesenheitsverfahrens ausgehen könnten. Zudem betrifft es materiell gesehen einen sehr kleinen Teil der Fälle, die tatsächlich passieren. Uns wurde in der Kommission vorgerechnet, dass Verfahren nur zu einem Anteil im Promillebereich vom Abwesenheitsverfahren betroffen sind. Das bedeutet folglich, dass wir die Strafprozessordnung nicht bereits wieder ändern sollten, indem wir dieser parlamentarischen Initiative Folge geben.
Ich muss zudem noch ein materielles Argument ins Feld führen. Bei einem Abwesenheitsverfahren ist es nämlich möglich, gegen die Verurteilung eines nichtanwesenden Straffälligen Beschwerde zu erheben. Das gemeinsame Anliegen einer rasch urteilenden, kostengünstigen und effizienten Justiz würde dadurch also gerade wieder untergraben.
Deshalb bitte ich Sie im Namen einer starken Minderheit - die Kommission hat mit nur 11 zu 10 Stimmen entschieden -, dieser parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben, wobei sodann im Rahmen einer Gesamtschau die Strafprozessordnung verbessert werden soll, sobald wir alle Mängel eruiert haben.
Ich danke Ihnen für Ihre Zustimmung zum Antrag der Kommissionsminderheit.