Vogler Karl · Nationalrat · 2014-11-24
Vogler Karl · Nationalrat · Obwalden · Fraktion CVP-EVP · 2014-11-24
Wortprotokoll
Die parlamentarische Initiative Schneider Schüttel möchte das Abwesenheitsverfahren gemäss den Artikeln 366ff. der Strafprozessordnung vereinfachen in dem Sinne, dass das Gericht im Falle des Nichterscheinens einer ordnungsgemäss vorgeladenen beschuldigten Person auf eine zweite Verhandlung verzichten kann. Tatsache ist, dass gerichtliche Vorladungen oftmals nur schwer zugestellt werden können. Dies ist der Fall, wenn eine beschuldigte Person keinen bekannten Aufenthaltsort oder kein Zustelldomizil in der Schweiz hat, womit eine öffentliche Bekanntmachung der Vorladung oder die Zustellung via Rechtshilfeverfahren notwendig wird.
Wer als Anwalt Strafprozesse führt, weiss, dass solche Zustellungen sehr viel Zeit beanspruchen können, oftmals sind es Monate. Wenn dann die beschuldigte Person der Hauptverhandlung fernbleibt, so haben die Richter und Richterinnen, die Staatsanwaltschaft, die amtliche Verteidigung, die allfällige Privatklägerschaft, allenfalls die Polizei und weitere Personen, welche zur Hauptverhandlung erscheinen, einen sehr grossen Aufwand umsonst betrieben. Dies ist verbunden mit entsprechenden Kosten. Dann muss eine zweite Vorladung erfolgen und zum zweiten Mal eine Hauptverhandlung angesetzt werden. Und an dieser Hauptverhandlung erscheint dann die beschuldigte Person oftmals wiederum nicht.
Im Sinne einer Vereinfachung zwecks Verfahrensbeschleunigung und Kosteneinsparung soll neu auf eine zweite Verhandlung verzichtet und bereits die Verhandlung in Abwesenheit der beschuldigten Person durchgeführt werden können. Die Rechtsstaatlichkeit bleibt dabei gewahrt, weil die Voraussetzungen für ein Abwesenheitsurteil schon heute sehr hoch sind. Auch verbleibt es im Ermessen des Gerichtes, erneut eine Hauptverhandlung anzusetzen. Selbstverständlich kann im Rahmen der weiteren Behandlung der parlamentarischen Initiative auch geprüft werden, ob die Rechtsstaatlichkeit durch die Schaffung eines begründeten Wiederaufnahmeverfahrens gestärkt werden müsste. Jedenfalls sollen die Abläufe vereinfacht und Kosten reduziert werden, und es sollen unnötige Prozessverzögerungen zulasten aller Prozessbeteiligten ausser der beschuldigten Person verhindert werden.
Ihre Kommission hat der parlamentarischen Initiative am 23. Januar dieses Jahres mit 12 zu 10 Stimmen bei 2 Enthaltungen Folge gegeben. Die RK-SR lehnte es am 15. Mai 2014 mit 5 zu 2 Stimmen bei 1 Enthaltung ab, diesem Beschluss zuzustimmen. Ihre Kommission hat am 28. August 2014 erneut beschlossen, der parlamentarischen Initiative Folge zu geben. Die Kommissionsmehrheit ist nach wie vor der Meinung, dass es wichtig ist, eine rasch urteilende, effiziente und auch kostengünstige Justiz zu gewährleisten, das selbstverständlich unter Beachtung rechtsstaatlicher Grundsätze.
Wenn die Kommissionsminderheit unter anderem vorbringt, dass die heutige Regelung keinen sofortigen Handlungsbedarf bedinge, so gilt es, dem entgegenzuhalten, dass letztlich jede unnötige Verfahrensverzögerung und damit verbundene Kosten der Justiz abträglich und zu vermeiden sind. Zudem verkennt sie dabei die Sicht der Betroffenen, insbesondere auch der Privatklägerinnen und -kläger.
Richtig ist, dass der Bundesrat mit der Motion 14.3383 beauftragt werden soll, die Praxistauglichkeit der Strafprozessordnung zu prüfen und die erforderlichen Gesetzesanpassungen bis Ende 2018 dem Parlament zu beantragen. Richtig ist schliesslich auch, dass Ihre Kommission beschlossen hat, die parlamentarischen Initiativen zur Strafprozessordnung im Zuge der genannten Überprüfung durch den Bundesrat vorläufig zu sistieren.
Trotzdem beantragt Ihnen die Mehrheit Ihrer Kommission, der parlamentarischen Initiative Schneider Schüttel aus besagten Gründen Folge zu geben. Die parlamentarische Initiative kann alsdann sistiert werden. Keine Folge geben könnte ein falsches Signal in dem Sinne vermitteln, dass in dieser Sache kein Handlungsbedarf bestehe. Solches trifft nach Meinung der Kommissionsmehrheit nicht zu, weshalb ich Sie ersuche, der parlamentarischen Initiative Folge zu geben.