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Guhl Bernhard · Nationalrat · 2014-11-24

Guhl Bernhard · Nationalrat · Aargau · Fraktion BD · 2014-11-24

Wortprotokoll

Ich werde mein Votum, das ich hierzu geschrieben hatte, um einiges kürzen, ich werde aber trotzdem noch zu Ihnen sprechen.

Es könnte bei Artikel 3 das Missverständnis bestehen, dass aus Samenspenden über alle Zeit hinweg Kinder gezeugt werden könnten, wenn man der Version des Ständerates zustimmen würde. Dem ist aber nicht so. Die Samenspenden von Samenspendern können gemäss Artikel 15 Absatz 1 maximal fünf Jahre aufbewahrt werden, und das ist auch der Fall, wenn wir der Version des Ständerates zustimmen werden. Es ist auch nicht so, dass bei einem Ehepaar, bei dem der Partner, der Samen gespendet hat, stirbt, die Frau mit diesen gespendeten Samen nachträglich Kinder zeugen könnte; das ist mit dieser Formulierung des Ständerates ausgeschlossen.

Unter diesem Aspekt kann die BDP-Fraktion der Version des Ständerates gerne zustimmen. Sie empfiehlt Ihnen, diese Version so zu akzeptieren.

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