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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2014-11-24

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2014-11-24

Wortprotokoll

Die Situation im Mittelmeer zeigt uns allen eindrücklich, was für Auswirkungen Krisen und kriegerische Auseinandersetzungen haben. Es sind in diesem Jahr, allein seit Beginn dieses Jahres über 150 000 Menschen über das Mittelmeer nach Italien geflohen. Alle europäischen Staaten sind davon betroffen, auch die Schweiz. Gerade um solche Situationen zu bewältigen, müssen die Staaten im Dublin-Raum zusammenarbeiten. Ich kann es auch etwas überspitzt sagen: Wenn die europäische Zusammenarbeit im Asylbereich nicht funktioniert, hat die Schweiz ein Problem. Das sind die Gründe, weshalb sich der Bundesrat entschieden hat, ein Abkommen mit der Europäischen Union über die Beteiligung der Schweiz am Europäischen Unterstützungsbüro für Asylfragen (Easo) zu unterzeichnen.

Die Minderheit lehnt diese Teilnahme ab. Der Sprecher der Minderheit hat gesagt, das sei so ein EU-Gremium, das wieder nicht funktionieren werde. Aber das Easo funktioniert schon, es ist bereits am Funktionieren, es hat bereits gewirkt. Schauen Sie die Situation und Entwicklung in Griechenland an, wo Rückführungen nicht mehr möglich waren. Wenn Sie sehen, was auch dank diesem Unterstützungsbüro in der Zwischenzeit in Griechenland gelaufen ist, dann wissen Sie, dass das Easo funktioniert und Sinn macht.

Eine der wichtigsten Aufgaben des Easo ist eben die Unterstützung von EU-Mitgliedstaaten, wenn diese im Bereich Asyl- und Aufnahmesysteme einem besonderen Druck ausgesetzt sind. Momentan befinden sich Unterstützungsteams in Griechenland - ich habe sie dort auch besucht -, in Italien, auf Zypern, und bis vor Kurzem gab es sie auch in Bulgarien. Ich habe auch Bulgarien besucht und kann Ihnen sagen: Was in diesem Land auch dank der Unterstützung des Easo an Verbesserungen im Asylsystem möglich war, ist eindrücklich, und das ist auch in unserem Interesse. [PAGE 1897]

Sie wissen es, die italienischen Behörden sind derzeit aufgrund der grossen Anzahl von Anlandungen in Süditalien nicht imstande, alle Migranten in der Eurodac-Datenbank zu registrieren. Diese aktuelle Lage führt eben dazu, dass die Schweiz weniger erfolgreiche Dublin-Verfahren mit Italien durchführen konnte als üblich. Eine Zunahme der nationalen Asylverfahren ist die Folge. Das ist eben die Reihenfolge: Ein europäisches Land hat ein Problem, und wir spüren die Auswirkungen. Da dürfen Sie Ursache und Wirkung nicht vertauschen und sagen, wir sollten uns vollständig ausklinken. Das Gegenteil ist der Fall: Wir müssen mit den anderen Staaten dafür schauen, dass eben z. B. Italien jetzt unterstützt wird, sodass es seine Arbeiten und Aufgaben wieder erfüllen kann.

Wir sind mit verschiedenen anderen europäischen Mitgliedstaaten in Kontakt, um gemeinsame Lösungen zu finden, die auf eine Stabilisierung des Dublin-Systems und auf die Unterstützung Italiens in der Erfüllung seiner Pflichten abzielen. Dazu ist eben auch eine langfristige Stabilisierung des italienischen Asyl- und Aufnahmesystems erforderlich. Wenn Sie die Situation in Libyen, in Syrien, in Irak, in Libanon, in Jordanien anschauen, können Sie davon ausgehen, dass sich diese Situation in den nächsten Monaten und vermutlich auch Jahren nicht grundlegend verändern wird.

Deshalb haben wir ein Interesse, dass im Rahmen des Dublin-Systems alle Staaten - vor allem Staaten, die eben einem besonderen Migrationsdruck ausgesetzt sind - unterstützt werden. Hier spielt das Easo eine wichtige Rolle.

In der Vernehmlassung zu dieser Vorlage - wenn ich das noch kurz erwähnen darf - hat sich gezeigt, dass eine überwiegende Mehrheit der Teilnehmenden die Vorlage begrüsst und sich für die Beteiligung der Schweiz am Easo ausspricht. Viele Teilnehmer der Vernehmlassung haben betont, dass die Beteiligung der Schweiz am Easo das Dublin-System insgesamt stärkt, weil damit die innereuropäischen Unterschiede in den Asylsystemen verringert werden können. Solche Unterschiede im System - diese sehen wir eben bei den Staaten, die ich Ihnen vorhin aufgezählt habe - wirken sich auch nachteilig auf die Schweiz aus. Es ist auf die Dauer nicht haltbar, dass Menschen, die Schutz suchen, in einigen europäischen Staaten deutlich schlechtere Aufnahmebedingungen vorfinden als in anderen, weil dann eben die Folge davon ist, dass die Asylsuchenden weiterwandern und versuchen, in einem anderen Land Schutz zu suchen. Das ist eben nicht das Dublin-System. Unterstrichen wurde in der Vernehmlassung auch durch viele Rückmeldungen die Bedeutung des Easo als Forum, um Expertenwissen austauschen und vertiefen zu können. Dieser internationale Austausch wurde von der Schweiz immer gepflegt und trägt zur hohen Qualität der hiesigen Asylverfahren bei.

Wir haben aber auch die Befürchtungen der Gegner dieser Vorlage aufmerksam gelesen. Ich möchte Ihnen hier doch kurz zeigen, was kritisiert wurde respektive woher die Vorbehalte kamen. Man hat gesagt, die Beteiligung am Easo würde dazu führen, dass uns dann die Asylexpertinnen und -experten in der Schweiz fehlen würden. Man hat den finanziellen Beitrag der Schweiz am Easo kritisiert, weil die Schweiz im Gegenzug kein Stimmrecht erhalte - das wurde heute von der Minderheit auch erwähnt. Und man hat gesagt, die Schweiz würde an Souveränität verlieren, weil sie sich dem Europäischen Gerichtshof unterwerfen müsse.

Ich möchte kurz darauf eingehen und klarstellen, dass es sich bei dieser Beteiligung am Easo eben nicht um die Teilnahme an einem politischen Entscheidgremium handelt; es geht hier einzig und allein um die praktische Zusammenarbeit. Es gibt auch keine Weisungen durch das Easo an die Asylbehörden der Dublin-Staaten. Es ist aber so, dass die Teilnahme am Asylunterstützungsdienst des Easo einen gewissen Ressourcenaufwand erfordert. Die Vereinbarung sieht aber vor, dass wir diese Unterstützung nur dann leisten, wenn wir über genügend Ressourcen im Inland verfügen. Es kann uns auch niemand verpflichten oder zwingen, solche Unterstützung zu leisten. Es stimmt: Wir bekommen für die finanzielle Beteiligung am Easo keine Stimmrechte in operativen Belangen. Wir profitieren aber wie erwähnt auf der praktischen Ebene von der Zusammenarbeit. Bei der finanziellen Beteiligung haben wir den üblichen Verteilschlüssel aushandeln können, der bereits bei früheren Abkommen mit der EU angewendet wurde. Es ist übrigens in allen EU-Gremien die Regel und nicht die Ausnahme, dass die Schweiz keine Stimmrechte hat. Das ist unser Entscheid; wir sind nicht dabei, wir wollen bei den Mitgliedstaaten auch nicht dabei sein. Aber dann haben wir eben auch nur in Ausnahmefällen die Möglichkeit, Stimmrechte zu erhalten. Das ist eine Tatsache. Es geht aber nicht nur der Schweiz so, sondern es geht allen assoziierten Staaten so, die wie wir mitverhandelt haben.

Noch ein Wort zur Gerichtsbarkeit des Europäischen Gerichtshofes: Diese Gerichtsbarkeit gilt nur in einem sehr eng definierten Zusammenhang, nämlich bei Streitigkeiten über den Ersatz von Schaden, der durch Easo-Bedienstete verursacht worden ist - in diesem Bereich -, oder wenn es um vertragsrechtliche Streitigkeiten zwischen dem Easo und Dritten geht. Diese Art von Klausel haben wir in mehreren, sogar in den meisten anderen Verträgen mit der EU auch. Sie ist nicht neu, und sie schafft damit auch kein Präjudiz.

Bei der Teilnahme am Easo handelt es sich auch nicht um eine Schengen-Weiterentwicklung. Wir können diesen Vertrag auch jederzeit wieder kündigen, ohne dass dies rechtliche Auswirkungen auf andere Verträge hätte, die wir mit der EU abgeschlossen haben.

Wenn ich noch etwas zu den personellen und den finanziellen Auswirkungen sagen kann - das waren auch Kritikpunkte in der Vernehmlassung, ich habe es Ihnen gesagt -: Die Unterstützungsteams werden aus dem BFM-Personal rekrutiert. Wir verlangen kein zusätzliches Personal. Zu den Kosten: Die Beteiligung der Schweiz für das Jahr 2015 würde rund 800 000 Franken betragen. Ich kann Ihnen heute keine Aussage machen, wie sich das Easo-Budget entwickelt. Wir sind heute bei rund 16 Millionen Franken. Was ich Ihnen aber sagen kann, ist, dass das Easo keine Schengen-Weiterentwicklung ist und deshalb auch nicht mit den gleichen Mechanismen verbunden ist, wie wir sie von Schengen kennen.

Sie sehen also: Die Schweiz kann von einer Beteiligung am Easo profitieren. Als Dublin-Mitgliedstaat ist es in unserem Interesse, dieses System zu stärken und aktiv zu unterstützen. Wenn das Dublin-System nämlich unter Druck kommt, dann spüren wir das in der Schweiz sofort und in beträchtlichem Ausmass. Man kann viel Kritisches über das Dublin-System sagen; ich habe aber noch nie etwas von einer Alternative zum Dublin-System gehört. Deshalb sind wir daran interessiert, dieses System, das wir heute haben, zu unterstützen, zu stärken, weil das letztlich auch in unserem Interesse ist.