Heim Bea · Nationalrat · 2014-03-19
Heim Bea · Nationalrat · Solothurn · Sozialdemokratische Fraktion · 2014-03-19
Wortprotokoll
In Artikel 85 Absatz 1 geht es um die Wahlbeobachtung. Das ist ein Vorschlag des Bundesrates: Es soll eine Beobachtung der Urnengänge durch eine Vertretung der Stimmberechtigten ermöglicht werden. Nun, die Schweiz hat ja eine reiche Erfahrung mit internationalen Wahlbeobachtungen. Die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) sieht vor, dass die Mitgliedstaaten gesetzliche Grundlagen für Wahlbeobachtungen durch die OSZE schaffen. Sie empfiehlt in ihren Schlussberichten zu den Wahlbeobachtungen bei den eidgenössischen Gesamterneuerungswahlen von 2007 und 2011, die Schweiz solle in ihrer Gesetzgebung über die politischen Rechte ausdrücklich die Beobachtung der Schweizer Wahlen durch einheimische, neutrale sowie internationale Wahlbeobachterinnen und Wahlbeobachter ermöglichen. Der Entwurf des Bundesrates entspricht dem.
Gibt es irgendeinen Grund, gegen diesen Vorschlag zu sein? Wir meinen: Nein, im Gegenteil. Unser Rat hat vorhin klare Regeln für den Umgang mit knappen Abstimmungsresultaten - leider, aus SP-Sicht - abgelehnt. Das wäre eine vertrauensbildende Massnahme gewesen. Eine alternative vertrauensbildende Massnahme wäre es, gesetzlich die Möglichkeit zu verankern, die Urnengänge zu beobachten. Ist das etwas Neues? Nein, die meisten Kantone kennen irgendeine Form der Beobachtung schon heute.
Warum befürworten wir es, dass dies gesetzlich verankert wird? Die Schweiz entsendet Wahlbeobachterinnen und Wahlbeobachter in OSZE-, EU- und OAS-Wahlbeobachtungsmissionen. Da wäre es wohl richtig und auch ein richtiges Zeichen, wenn die Schweiz Wahlbeobachtenden aus dem Ausland ebenfalls Zugang gewähren würde.
Innenpolitisch ist die Beobachtung von Urnengängen durch einheimische Stimmberechtigte als organisatorisch einfache Massnahme möglich und, wie gesagt, auch vertrauensbildend - ebenfalls als Alternative zu Nachzählungsregeln, wie sie unser Rat leider abgelehnt hat.
Was der Bundesrat vorschlägt, ist machbar und sinnvoll. Wir haben gar nichts zu befürchten. Ich bin überzeugt, dass wir in der Schweiz nicht nur jeder Beobachtung standhalten, sondern sogar die Beobachtenden von unserer Art der Demokratie überzeugen können.
Deshalb empfiehlt Ihnen die SP-Fraktion, dem Antrag des Bundesrates auf Wahlbeobachtungen stattzugeben.