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AB 165675

Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · Bern · 2014-03-19

Wortprotokoll

In aller Kürze: Der Bundesrat unterstützt grundsätzlich das Ziel der Motion. Es ist so: Wenn innerhalb einer klaren Frist Bewilligungen erteilt werden, dann steigt die Planungssicherheit für die Unternehmungen.

Es bestehen, wie die Kommissionssprecherin gesagt hat, bereits heute Ordnungsfristen. Seit dem Inkrafttreten der Ordnungsfristenverordnung 2011 müssen die Behörden Gesuche um Bewilligungen innert einer gewissen Frist behandeln. Die Fristen sind 10 Tage bei einfachen Gesuchen und 40 Tage bei mässig aufwendigen Fällen. Für komplexe Fälle wird die Frist jeweils brieflich mitgeteilt.

Weil trotz der erwähnten Verordnung für Gesuchsteller nicht in jedem Fall klar sein muss, welche Fristen Anwendung finden, hat der Bundesrat ausserdem beschlossen, für die neunzehn wichtigsten Bewilligungsverfahren konkrete Ordnungsfristen - in Anzahl Tagen - direkt in die Erlasse einzufügen. Diese Arbeiten sollen bis Ende dieses Jahres abgeschlossen werden. Für neue und revidierte Verfahren werden die Fristen ebenfalls direkt in die Erlasse eingefügt, sodass die ganze Gesetzgebung sukzessive angepasst wird.

Damit alle Informationen über Bewilligungen an ein und demselben Ort gefunden werden können, wird unter der Ägide des Seco eine neue Bewilligungsdatenbank entwickelt. Auch diese Bewilligungsdatenbank soll per Ende 2014 fertig entwickelt und damit einsatzbereit sein.

Der Bundesrat erachtet mit diesen Feststellungen die in der Motion vorgeschlagenen Massnahmen als erfüllt und bitte Sie, die Motion abzulehnen.