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Weibel Thomas · Nationalrat · 2014-03-19

Weibel Thomas · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2014-03-19

Wortprotokoll

Ich spreche bei diesem Block zuerst ausführlich zum Einzelantrag Fischer Roland zu Artikel 5. Mit der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen, dem NFA, wurde auch die Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen bei Verbundaufgaben auf eine neue Grundlage gestellt. Anstelle von aufwandbezogenen und zweckgebundenen Einzelsubventionen sollten neu Programmvereinbarungen und Pauschalbeiträge des Bundes treten. Ausserdem wurden die Finanzkraftzuschläge abgeschafft. Die weggefallenen Beiträge werden heute über den Ressourcen- und Lastenausgleich zweckfrei an die Kantone ausbezahlt. Bei den Stipendien und Studiendarlehen hat sich der Bund im Rahmen des NFA aus der Mitfinanzierung zurückgezogen, und zwar unterhalb des Hochschulbereichs, das heisst bis und mit Sekundarstufe II. Stipendien und Studiendarlehen im tertiären Bildungsbereich werden hingegen weiterhin als Verbundaufgabe von Kantonen und Bund betrachtet. Die Finanzhilfen werden seither jedoch nicht mehr aufwandorientiert, sondern in pauschalisierter Form ausbezahlt.

Im Rahmen der damaligen Vorarbeiten zur neuen Regelung und der parlamentarischen Beratung wurden verschiedene Modelle für die Bemessung der Beiträge diskutiert. Die Bundesversammlung hat sich damals bewusst für eine Auszahlung der Beiträge pro Einwohner ausgesprochen, unter anderem weil es sich um eine einfache, transparente und gerechte Methode handelt, die mit den Zielen des NFA kompatibel ist. Eine nach dem effektiven Aufwand bemessene Verteilung der Beiträge an die Kantone würde hingegen Fehlanreize schaffen und den Zielen des NFA widersprechen. Werden die Beiträge nach dem Aufwand bemessen, werden finanzkräftigere Kantone tendenziell begünstigt, [PAGE 456] denn sie sind oft in der Lage, mehr und höhere Ausbildungsbeiträge zu beschliessen - und dann sollen sie noch mit höheren Beiträgen des Bundes belohnt werden.

Ich fordere Sie deshalb auf, dem Einzelantrag Fischer Roland zuzustimmen und damit bei Artikel 5 dem Bundesrat zu folgen.

Bei den übrigen Abstimmungen unterstützen wir Grünliberalen jeweils die Mehrheit. Wir stehen ein für schlanke Gesetze. Deshalb genügt uns ein Verweis auf die Konkordatsartikel. Wir müssen nicht die Konkordatsartikel als Artikel 5a bis 5m ins Bundesgesetz kopieren. Dadurch würde auch eine Parallelgesetzgebung entstehen. Die Wirkung wäre so oder so identisch, denn es stände Buchstabe für Buchstabe genau das Gleiche in beiden Erlassen - es gibt keinen Unterschied. Das Argument der einfacheren Lesbarkeit, die erreicht wird, weil alles in ein und demselben Gesetz steht, ist für uns marginal.

Erlauben Sie mir noch eine Bemerkung zu Artikel 4: Da hat die Mehrheit der Kommission im Gegensatz zur bundesrätlichen Vorlage Artikel 15 des Konkordats mit eingeschlossen. Dieser Artikel regelt die ausgerichteten Höchstansätze für Ausbildungsbeiträge. Da die Kantone weiterhin frei sind festzulegen, unter welchen Bedingungen diese Höchstansätze zur Anwendung gelangen, stimmen wir Grünliberalen dieser Ergänzung zu.

Herr Müri, dieser Artikel 4 ist kein Zwang, dem Konkordat beizutreten, sondern es ist ein Anreizsystem: Diejenigen Kantone, die vom Bundesgeld profitieren wollen, müssen gewisse Voraussetzungen bzw. Anforderungen der Harmonisierung erfüllen. Sie selbst haben ja in Ihrem Minderheitsantrag, in Ihrer Fassung von Artikel 5, die meisten dieser Konkordatsartikel als Auszahlungsvoraussetzungen mit eingeschlossen.

Zusammenfassend bitte ich Sie, dem Einzelantrag Fischer Roland zuzustimmen und im Weiteren der Kommissionsmehrheit zu folgen.