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AB 165725

Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · Bern · 2014-03-19

Wortprotokoll

Ich habe Ihre gestrige Debatte mit grosser Aufmerksamkeit verfolgt. Es sind, wie nicht anders zu erwarten war, im Wesentlichen zwei Positionen auszumachen: auf der einen Seite die etwas zentralistischere Position, die auch mehr Zusatzmittel fordert, auf der anderen Seite die etwas föderalistischere und auch materiell etwas zurückhaltendere Position. Im Zentrum steht also die Frage, wie das Ausbildungsbeitragswesen, gemeint sind Stipendien und Darlehen, in der Schweiz geregelt werden soll.

Wir wissen es: Das Stipendienwesen liegt weitestgehend in der Verantwortung der Kantone. Das wurde im Rahmen der Teilentflechtung der Aufgaben von Bund und Kantonen 2004 so geregelt. Jeder Kanton hat also seine eigene Stipendiengesetzgebung. Die Kantone sind es auch, welche die Hauptlast tragen. 2012 haben die Kantone 318 Millionen Franken für Stipendien und Studiendarlehen vergeben. Rund die Hälfte davon, nämlich 162 Millionen Franken, ging an Personen, die sich im Tertiärbereich ausbildeten. In der neuen Finanzausgleichsordnung wurde bestimmt, dass der Bund den Kantonen für ihre Aufwendungen im Tertiärbereich im Gegenzug Subventionen leistet. Es sind gut 25 Millionen Franken pro Jahr oder etwa 15 Prozent der relevanten kantonalen Aufwendungen. Diese pauschalen Subventionen des Bundes werden im Ausbildungsbeitragsgesetz geregelt. Dieses steht jetzt zur Revision an.

Die Ausbildungsbeiträge sind ein sehr wichtiger Beitrag zur Chancengerechtigkeit in unserem Bildungssystem. Dieser Aspekt wurde gestern auch mehrfach angesprochen, vor allem Nationalrätin Kathy Riklin und Nationalrat Glättli haben sich der Chancengleichheit sehr stark gewidmet. Vor diesem Hintergrund habe ich auch Verständnis für das Anliegen der Initianten. Aber bevor wir pauschal von Chancengerechtigkeit oder -ungerechtigkeit sprechen, müssen wir uns die Fakten anschauen.

Ich will vier Aspekte ansprechen:

1. Wir müssen dafür Sorge tragen, dass die Studierenden in den verschiedenen Kantonen einen gerechten Zugang zu Stipendien erhalten. In der Botschaft hat der Bundesrat aufgezeigt, dass da Handlungsbedarf besteht. Das kantonale Stipendienkonkordat ist ein wichtiger Schritt hin zu einer Harmonisierung. Es geht dabei nicht um eine Gleichmacherei. Die Bedürfnisse in den Kantonen können sehr wohl unterschiedlich sein, je nachdem, ob es sich z. B. um einen [PAGE 440] Universitätskanton handelt oder nicht. Das Konkordat legt aber zentrale Mindeststandards fest.

2. Wir müssen nicht zuletzt vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels sicherstellen, dass niemand allein aufgrund des sozialen Hintergrunds oder des Geschlechts daran gehindert wird, eine Ausbildung auf der Tertiärstufe zu absolvieren. Der Bildungsbericht weist darauf hin, dass sich die soziale Durchlässigkeit der tertiären Bildungsstufe in den letzten dreissig Jahren verbessert hat. Wir haben keine belegbaren Hinweise aus der Forschung, die zeigen würden, dass jemand mit Matur aus finanziellen Gründen kein Studium aufnehmen könnte. Die Studierneigung der Frauen hat sich sehr erfreulich entwickelt, und wie Sie wissen, wird im Projekt Fachkräfteinitiative der Frauenförderung eine ganz besondere Beachtung geschenkt.

3. Wir müssen auf die Chancengerechtigkeit innerhalb des Bildungssystems achtgeben. Wie gestern richtig bemerkt wurde, wäre es höchst problematisch, die Hochschulbildung und die höhere Berufsbildung gegeneinander auszuspielen. Beide sind gleichwertig, Herr Nationalrat Knecht hat das ganz besonders betont. Das kantonale Stipendienkonkordat bringt klar zum Ausdruck, dass die höhere Berufsbildung in all ihren Ausprägungen mitgedacht ist. Der Bundesrat unterstützt mit dem indirekten Gegenvorschlag diese Haltung ausdrücklich.

4. Wir müssen auch den von Frau Nationalrätin Kiener Nellen angesprochenen internationalen Vergleich machen. Es ist selbstverständlich schwierig, verschiedene nationale Unterstützungssysteme miteinander zu vergleichen. Es existieren grosse Unterschiede in der Art der Unterstützung der Studierenden oder von deren Eltern; die steuerliche Abzugsfähigkeit ist angesprochen, die Kindergelder, Darlehensmodelle, direkte Stipendien, aber auch private Förderangebote sind angesprochen. Insgesamt kann man feststellen, dass die durchschnittliche Stipendienhöhe in unserem Land über dem europäischen Durchschnitt liegt.

Das ist nicht das ganze Bild. Schweizer Studierende erhalten im internationalen Vergleich relativ zurückhaltend Stipendien, im Gegensatz dazu tragen die Eltern und die Studierenden selber über eigenes Einkommen massgeblich zu ihrem Unterhalt bei. Darin spiegeln sich sowohl die Schweizer Kultur der Selbstverantwortung als auch die Kultur der Subsidiarität staatlicher Leistungen.

Herr Nationalrat Keller und Frau Nationalrätin Herzog haben gestern zu Recht auf die Eigenverantwortung hingewiesen. Natürlich ist ein Stipendium wie die gesamte Ausbildungsfinanzierung eine zukunftsgerichtete Investition - für die Individuen, für die Wirtschaft und damit auch für die gesamte Gesellschaft. Ich stimme hier mit den Nationalräten Schelbert und Tschümperlin sehr wohl überein. Die Frage ist nur, ob diese Finanzierung in jedem Fall eine staatliche Aufgabe sein muss. Die Kantone tragen im Stipendienwesen die Hauptlast, sie werden unterstützt durch den Bund, und jeden zusätzlichen Franken müssen wir an anderer Stelle kompensieren. Es ist letztlich eine politische Frage, wo wir innerhalb der Bildungs-, Forschungs- und Innovationskreise die Schwerpunkte setzen wollen.

Lassen Sie mich ein paar Worte über die Initiative selber verlieren. Sie verlangt einen kompletten Systemwechsel: Die Rechtsetzungs- und Finanzierungskompetenz für das Stipendienwesen im Tertiärbereich soll von den Kantonen auf den Bund verlagert werden. Ein weiteres Ziel ist die Vereinheitlichung der Vergabekriterien durch den Bund. Was wären die Konsequenzen? Eine Annahme der Volksinitiative des Verbandes der Schweizer Studierendenschaften (VSS) hätte einschneidende Konsequenzen, zuerst einmal finanzielle: Die Initianten gehen selber davon aus, dass eine Umsetzung auf Stufe Bund einen zusätzlichen Betrag von etwa 450 bis 500 Millionen Schweizerfranken bedeuten könnte. Das wären in etwa so viele Mittel, wie der Bund heute insgesamt für die Fachhochschulen aufwendet. Verglichen mit den 25 Millionen Franken, die der Bund derzeit für Stipendien aufwendet, entspräche dies dem Zwanzigfachen des bisherigen Betrags, und solche Beträge können wir nicht einfach aus dem Hut zaubern. Im Rahmen des Ausgabenplafonds des Bundes müsste dieser zusätzliche Betrag, wie gesagt, kompensiert werden.

Ich mache an dieser Stelle darauf aufmerksam, dass wir im Hinblick auf die Diskussion der BFI-Botschaft 2017-2020 bereits Begehren vorliegen haben, bei denen es um Prüfungsvorbereitungskosten bei der höheren Berufsbildung, die Medizinerausbildung oder auch den wissenschaftlichen Nachwuchs geht. Die Initiative gefährdet also die eingespielte Rollenteilung zwischen Bund und Kantonen; wir hätten zwangsläufig eine Grundsatzdiskussion und dann langwierige Verhandlungen rund um den NFA.

Was aber vor dem Hintergrund des Anliegens der Initiative besonders schwer wiegt, ist die Störung des kantonalen Harmonisierungsprozesses. Dieser käme bei einer Annahme der Initiative wohl auf unabsehbare Zeit zum Erliegen. Damit will ich ein paar Ausführungen zum Harmonisierungsprozess und zum kantonalen Stipendienkonkordat machen:

1. Die Kantone sind mitten im Prozess zur Harmonisierung der Ausbildungsbeiträge. Sie wissen es, am 1. März 2013 wurde das kantonale Stipendienkonkordat in Kraft gesetzt.

2. Das Konkordat verfolgt das Ziel, landesweit eine formale Harmonisierung des Stipendienwesens zu gewährleisten und seine materielle Harmonisierung zu fördern. Dazu wurden wichtige Grundsätze und Grössen definiert, z. B. der Bezügerkreis, die Bezugsdauer, die Mindeststandards und die Zuständigkeiten.

3. Die Kantone haben auf diesem Weg mit ihrem Konkordat für einen Meilenstein gesorgt. Ich nehme erfreut zur Kenntnis, dass inzwischen eine Mehrheit der Kantone, nämlich vierzehn, dem Konkordat beigetreten sind; zwei sind auf dem besten Wege dazu. Damit wird innert kurzer Frist ein grosser Schritt zur angestrebten Harmonisierung getan.

Der Bundesrat unterstützt mit seinem indirekten Gegenvorschlag genau diesen Weg. Der Bundesrat nimmt mit dem schlanken Gesetzentwurf zur Totalrevision des Ausbildungsbeitragsgesetzes die Anliegen der Studierenden auf. Vor allem wird der Harmonisierungsprozess gefördert und auch beschleunigt. Weiter wird der kantonale Prozess unterstützt, indem künftig nur noch jene Kantone Anspruch auf Bundesbeiträge haben sollen, welche die formellen Bestimmungen des Konkordats erfüllen. So weit zur Unterstützung der Kantone.

Jetzt noch ein paar Aspekte aus dem indirekten Gegenvorschlag des Bundesrates: Die Tertiärstufe bleibt Gegenstand und Geltungsbereich des Gesetzes. Die in der Bundesverfassung und im Rahmen der Neugestaltung des Finanzausgleichs festgelegten Zuständigkeiten werden respektiert. Die Gleichbehandlung der Tertiärstufen A und B ist hundertprozentig gegeben. Im Interesse der grossen Mehrheit der Kantone verzichtet der Bundesrat explizit auf die Übernahme einzelner Artikel aus dem Stipendienkonkordat. Jede parallele Gesetzgebung ist grundsätzlich zu vermeiden. Das Konkordat ist in Kraft, und darauf kann und soll nun basiert werden. Die Bundesgesetzgebung ist zwar grundsätzlich führend, aber in diesem speziellen Fall gleichzeitig auch die komplementäre Gesetzgebung. Mit anderen Worten: Das Konkordat und das revidierte Ausbildungsbeitragsgesetz sind als Ganzes zu verstehen.

Fazit: Der Bundesrat hat sich mit dem heute zur Debatte stehenden indirekten Gegenvorschlag für den pragmatischen Weg entschieden, das Machbare innerhalb absehbarer Frist zu erreichen. Der Bundesrat unterstützt damit die Harmonisierungsanstrengungen der Kantone. Die bewährte Rollenverteilung zwischen Bund und Kantonen bleibt bestehen. Die Kantone unterstützen diesen Vorschlag des Bundesrates mit grosser Mehrheit. Ausserdem wird mit der Harmonisierung eine wichtige Forderung der Studierenden erfüllt. Die Annahme der Initiative würde den Ratifizierungsprozess der Kantone zum Erliegen bringen. Grundsatzdebatten und langwierige Verhandlungen über die horrenden Mehrkosten von 500 Millionen Franken wären vorprogrammiert. Ein bundesweit kohärentes Stipendienwesen für den Tertiärbereich ist ein wichtiges Instrument für eine chancengerechte Ausgestaltung des schweizerischen Bildungssystems. Wir sind [PAGE 441] mit dem indirekten Gegenvorschlag des Bundesrates auf dem richtigen Weg.

Ich bitte Sie, die Initiative zur Ablehnung zu empfehlen und auf die Gesetzrevision einzutreten.