Quadranti Rosmarie · Nationalrat · 2014-03-19
Quadranti Rosmarie · Nationalrat · Zürich · Fraktion BD · 2014-03-19
Wortprotokoll
Zu Artikel 1 Absatz 1 Litera a: Die Kommission empfiehlt Ihnen mit 18 zu 7 Stimmen eine Ergänzung betreffend die Ausrichtung der Beiträge des Bundes an die Aufwendungen der Kantone. Nicht nur Studierende von Hochschulen und anderen Institutionen des höheren Bildungswesens sollen Erwähnung finden, sondern eben auch Studierende von höheren Fachschulen und Teilnehmende der Vorbereitungskurse für eidgenössische Berufs- und höhere Fachprüfungen im tertiären Bildungsbereich. Der Gewerbeverband begrüsst die Erwähnung dieser Personengruppe sehr. In den Augen der Mehrheit ist diese Ergänzung sinnvoll, da - wir alle wissen es - zum Beispiel für Vorbereitungskurse für höhere Berufsprüfungen zum Teil Beträge von mehreren Zehntausend Franken bezahlt werden müssen. Diese Summen übersteigen oft die finanziellen Möglichkeiten derjenigen, die eine solche Prüfung ablegen wollen, aber nicht über ein hohes Einkommen verfügen.
Materiell ändert sich hier wenig, da eine Mehrheit der Kantone auch dafür bereits Stipendien vorsieht. Für die anderen Kantone, welche das noch nicht oder nur sehr zögerlich in die Praxis umsetzen, wäre damit ein leichter, aber sicher verantwortbarer Druck gegeben, hier eben auch unterstützend tätig zu werden. Der Mehrheitsantrag stimmt zudem grundsätzlich mit dem Konkordat überein. Wenn wir die Einwanderung begrenzen wollen, dann müssen wir im Gegenzug auch dafür sorgen, dass das Potenzial in unserem Land ausgeschöpft wird.
Die Minderheit Pieren möchte diese Ergänzung streichen, also die Bundesratsversion beschliessen und damit die höheren Berufs- und Fachprüfungen unerwähnt lassen. Die Mehrheit will Tertiär A und Tertiär B gleichwertig behandeln. Es geht also auch hier um ein Ja zum dualen Bildungssystem.
Zu Artikel 1 Absatz 1 Buchstabe c: Die Kommission entschied mit 13 zu 11 Stimmen bei 1 Enthaltung, und die Mehrheit empfiehlt Ihnen nun, der bundesrätlichen Version zuzustimmen. Sie ist der Meinung, dass es durch die Annahme des Minderheitsantrages zu einer Subjektfinanzierung käme, für die ein grosser Aufwand betrieben werden müsste und neue Stellen erforderlich wären. Man müsste jedes Gesuch überprüfen, dies, weil sich das Stipendienwesen auf die finanzielle Lage des Gesuchstellers bzw. von dessen Eltern abstützen würde. Das Projekt zur finanziellen Unterstützung der höheren Berufsbildung, welches installiert ist, möchte die Gebühren der Vorbereitungskurse subventionieren, was eine Überprüfung der persönlichen Situation des Gesuchstellers überflüssig macht. Ausserdem ist die Mehrheit der Meinung, dass mit der Annahme des Antrages der Minderheit ein neuer Subventionstatbestand geschaffen würde.
Dieser Antrag der Minderheit Steiert hat auch Einfluss auf den Titel des 2. Abschnitts und auf Artikel 7a. Die Minderheit hält der Mehrheit entgegen, dass es hier nicht um eine eigentliche Subjektfinanzierung gehe, welche einen grossen Aufwand generiere. Vielmehr bestehe eine Analogie zur Finanzierung, die man bereits bei der Berufsbildung oder der höheren Berufsbildung kenne. Man könne mit geringem Aufwand für bestimmte Branchen - dort, wo hohe Kosten für die Vorbereitungskurse einem tiefen Einkommen gegenüberstehen - einen Pauschalbeitrag entrichten, sodass sich der administrative Aufwand in engen Grenzen halte. Die Minderheit möchte also auch Berufsleute unterstützen.
Zu Artikel 1 Absatz 2: Die Kommission folgte hier mit 17 zu 7 Stimmen dem Bundesrat. In den Augen der Mehrheit ist eine eindeutige Willensbekundung dafür zwingend, dass der Bund die Ausbildung im tertiären Bereich, aber auch die Harmonisierungsbestrebung in den Kantonen fördert. Ohne Willensbekundung fehlt dem Gesetz der Gehalt; es würde im Grunde genommen überflüssig. Zudem steht die Kann-Formulierung, wir haben es gehört, schon heute in der Verfassung.
Die Minderheit Pieren ist der Meinung, dass der Bund mit der Kann-Formulierung weniger stark gebunden wäre und nur dann unterstützen würde, wenn es notwendig wäre.
Wir bitten Sie, bei allen Bestimmungen der Mehrheit der Kommission zu folgen.