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AB 165763

Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · Bern · 2014-03-19

Wortprotokoll

Die SAK-Faktoren sind Standardwerte. Eine detaillierte Erfassung und Erweiterung für die Direktzahlungen, bei welchen dann eine jährliche Erhebung erforderlich ist, würden zu einem unverhältnismässigen Aufwand führen. Die Aufwendungen für das Betriebsmanagement und weitere Sonderarbeiten ausserhalb der eigentlichen Feld- und Stallarbeiten werden von jeher eingerechnet, ebenso die Bewirtschaftungserschwernisse. Mit Rücksicht auf den Vollzugsaufwand will der Bundesrat die Detailausgestaltung von Massnahmen möglichst einfach halten. Der Bundesrat erachtet die Berechnung der SAK für die Direktzahlungen als zweckmässig und von der Differenzierung her als ausreichend.

Nun wiederhole ich mich: Das Postulat Müller Leo 12.3906 steht zur Umsetzung an, der Bericht wird erstellt, und die Anliegen der Direktvermarkter wurden, wie schon gesagt, in den Bereichen Bodenrecht und Strukturverbesserungen mit der Agrarpolitik 2014-2017 umgesetzt.

Aus diesen Gründen mache ich Ihnen hier beliebt, auf die Annahme dieses Postulates zu verzichten.