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Villiger Kaspar · Bundesrat · 2000-03-06

Villiger Kaspar · Bundesrat · Luzern · 2000-03-06

Wortprotokoll

In der Antwort auf diesen Vorstoss haben wir ausgeführt, dass er unserer Steuersystematik nicht entspricht, dass er den Anforderungen, wie wir sie verfassungsmässig definiert haben, so nicht entspricht und dass man ihn eigentlich ablehnen müsste. Wir haben gesagt, wir würden den Vorstoss als Postulat entgegennehmen, im Hinblick auf den Bericht Locher, um nicht vorher schon irgendwelche Gedankenarbeit im Keim zu ersticken.

In der Zwischenzeit ist der Bericht Locher eingetroffen. Er geht nicht von dieser Denkweise aus, sondern von der herkömmlichen Konzeption. Er macht aber all die Vorschläge, die Frau Goll hier erläutert hat. So gesehen macht es natürlich wenig Sinn, ein Postulat zu übernehmen, das wir so nicht realisieren werden, denn wir werden Ihnen eine Reform vorschlagen, die auf der Basis des Berichtes Locher aufbaut.

Aber ich möchte trotzdem ein paar Gedanken zu Fragen wie Steuergerechtigkeit, Solidarität usw. äussern. Die Solidarität und die Steuergerechtigkeit äussern sich ja nicht nur bei den Abzügen. Dort geht es auch um den Quervergleich. Wenn Sie sagen, dass einer mit einem Einkommen von einer Million Franken oder von 150 000 Franken nur 250 Franken abzieht, dann ist er praktisch von der Leistungsfähigkeit gleich belastet wie der, der keine Kinder hat. Aber es ist richtig, dass natürlich bei höheren Einkommen der Abzug netto in der Steuerersparnis wegen der Progression mehr ausmacht. Sie müssen die Progressionskurve an sich anschauen. Wenn Sie von Solidarität und von Gerechtigkeit und wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit sprechen, müssen Sie realisieren, dass die direkte Bundessteuer eine äusserst steile Progression hat, die von vielen nun nicht zu Unrecht als eine eigentliche Mittelstands- und Reichtumssteuer betrachtet wird. Oben wird sie dann wieder zur "flat tax". Bei den ganz hohen Einkommen ist mein Erbarmen dann nicht mehr so ausgeprägt, weil dort die marginalen Steuersätze nicht mehr so problematisch sind. Aber im Bereich des Mittelstandes ist die Kurve doch beachtlich.

Wenn Sie jetzt mit einem solchen Modell, wie Sie es vorschlagen, diese Kurve nochmals verschärfen, hat das durchaus etwas Stossendes. Sie sprechen von Solidarität, und ich glaube, man kann nicht von mangelnder Solidarität sprechen, wenn - ich erwähne die Zahl immer wieder - die 10 Prozent Bestverdienenden 70 Prozent der gesamten Steuer bezahlen. Das ist eine sehr starke Progression; die sollte man nicht noch weiter verstärken, sonst würden wir den Eindruck erwecken, man sehe in den Besserverdienenden nur noch die Milchkühe. Sie müssen auch sehen, dass die Schlechterverdienenden doch eigentlich sehr wenig zahlen. Wir wissen, dass etwa 16 Prozent aller Steuerpflichtigen gar nichts bezahlen. 30 bis 40 Prozent zahlen sehr wenig, auch in Franken. Sie können nicht sagen, dass diese Grundsteuer, auf die dann die Abzüge aufgepropft werden, in diesem Sinn unsozial sei. Sie ist eigentlich sehr sozial, wenn Sie das von der Umverteilung her anschauen.

Deshalb müssen Sie das nicht noch zusätzlich mit einer neuen Art der Abzugsdefinition korrigieren. Die Zahl ist [PAGE 27] meines Wissens so entstanden, dass man einfach den gesamten Ausfall durch die Anzahl Köpfe geteilt hat. Wenn alle einen absoluten Betrag abziehen dürfen, ist dieser dann - unabhängig vom Einkommen - gleich hoch. Vor allem in den unteren Kategorien macht der Abzug zum Teil auch viel aus, weil er dann in Einkommensbereiche hineinführt, wo man vielleicht gar nichts mehr zahlen muss. Aber es sind dann doch relativ geringe Beträge, und es dürfte - auch psychologisch - schwierig sein zu sagen, warum man jetzt von einem Abzug von 5100 Franken auf einen Abzug um diese 250 Franken zurückgeht.

Jetzt noch zu zwei, drei Fragen betreffend unsere Pläne mit der Familienbesteuerung: Wir teilen absolut die Meinung, die hier vertreten worden ist, dass in Bezug auf Familienbesteuerung Handlungsbedarf besteht. Wenn Frau Jacqueline Fehr hier gesagt hat, es müsse wirklich bald etwas geschehen, braucht es dazu diese Vorstösse nicht, denn wir sind daran, etwas Entsprechendes vorzubereiten.

Zur Frage des von Frau Goll erwähnten Existenzminimums noch Folgendes: Das Existenzminimum ist bei der direkten Bundessteuer kein Problem, weil Leute der unteren Einkommensklassen praktisch keine Bundessteuern bezahlen. Hingegen kann es bei den Kantonen ein Problem sein und muss meines Erachtens im Zusammenhang mit der neuen Verfassung bei den Kantonen überdacht und überprüft werden. Wie wir in der Kommission gesagt haben, haben wir vor, gemäss dem Wunsch Ihrer Kommission drei Varianten in die Vernehmlassung zu geben. Das Vollsplitting ist die eine Variante. Eine weitere ist die Individualbesteuerung; sie wäre eigentlich das modernste System, hat aber den Nachteil, dass es faktisch fast doppelt so viele Steuererklärungen braucht, was bei den Steuerbehörden zu einem deutlich höheren Aufwand führt. Das Familiensplitting liegt irgendwo in der Mitte. Wir möchten die Familien an sich signifikant entlasten und die Besteuerung der Ehepaare jener von Konkubinatspaaren angleichen.

Sie wissen, dass das, was Prof. Locher vorschlägt, für die Betroffenen doch zu erheblichen Erleichterungen führt, indem auch die Kinderabzüge vom heutigen Betrag signifikant auf über 7000 Franken angehoben werden. Das führt zu beachtlichen Ausfällen. Professor Locher kommt auf geringere Ausfälle, weil er die Alleinstehenden etwas stärker belasten möchte. Ich habe noch selten so viele böse Briefe bekommen, wie nach der Pressekonferenz von Prof. Locher - als ob ich das erfunden hätte! Aber wegen der Ausfälle habe ich für diese Variante natürlich eine gewisse Sympathie gehegt.

Wir sind jetzt daran - deshalb haben wir die Vernehmlassungsvorlage noch nicht verabschiedet -, zu überprüfen, ob und gegebenenfalls wie viel man die Alleinstehenden überhaupt höher belasten sollte. Ich muss Ihnen sagen: Wenn man die Alleinstehenden nicht höher belasten und diese Familien- und Ehepaarentlastung durchziehen will, ergibt das für Bund und Kantone Ausfälle in der Grössenordnung von 1,8 Milliarden Franken. Das sind ganz beachtliche Zahlen; deshalb ist noch etwas Nachdenken unerlässlich. Aber wir möchten die Vernehmlassung noch im ersten Semester dieses Jahres durchziehen und Ihnen dann hoffentlich noch in diesem Jahr sogar schon die Botschaft vorlegen können. Ich hatte es Ihnen versprochen: Ich gebe Gas. Dieses Versprechen haben wir mit dem Einsetzen der Kommission usw. auch eingehalten.

Zusammenfassend: Wir brauchen dieses Postulat nicht als Druckmittel. Wir sind an der Arbeit; und nachher sind Sie am Zug und können selbstverständlich Ihre Ideen in Form von Anträgen eingeben.

Wir haben damals im Hinblick auf den Bericht Locher vorgeschlagen, die Motion als Postulat zu überweisen. Ich kann jetzt nicht wortbrüchig werden und sagen, ich empfehle Ihnen, das Postulat nicht zu überweisen. Aber die Grundlage des damaligen Entscheides hat durch den Bericht Locher doch eine entscheidende Änderung erfahren.