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Stöckli Hans · Ständerat · 2014-03-19

Stöckli Hans · Ständerat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2014-03-19

Wortprotokoll

Vor genau 40 Jahren hat das Bundesparlament mit einem einfachen Bundesbeschluss die nötigen Entscheide gefällt, um die Europäische Menschenrechtskonvention auch für die Schweiz verbindlich zu erklären. Dieser völkerrechtliche Vertrag hat unsere Rechtsordnung sehr stark geprägt. Es ist zweifellos richtig und wichtig, dass wir diesen Akt heute, 40 Jahre später, in einer umfassenden Analyse würdigen und gleichzeitig auch vorausschauend die Perspektiven aufzeigen.

Ich bin dem Bundesrat dankbar, dass er gewillt ist, diesen substanziellen Bericht zu erstellen, in der Hoffnung, dass er auch für die künftigen Diskussionen dienlich sein kann, die zweifellos noch geführt werden müssen. Es dürfte interessieren, wie die Schweiz damals zu diesem Beitritt geführt wurde, auch betreffend die Zusatzprotokolle. Für mich ist es wichtig, dass auch berichtet wird, ob allenfalls nachträglich noch ein obligatorisches Referendum durchgeführt werden sollte, weil ja der EMRK der Makel anhängt, dass sie damaligem Recht entsprechend nie dem Volk unterbreitet worden ist. Es ist für mich auch von Interesse, dass man den Einfluss der EMRK auf unsere Gesellschaft, auf die Politik, auf die Rechtsetzung und Rechtsprechung sowohl der Kantone wie auch des Bundes und auf Lehre und Forschung aufzeigt. Interessant dürfte es auch sein, den Beitrag der Schweiz im europäischen Kontext aufzuzeigen, also aufzuzeigen, welchen Einfluss wir über die EMRK oder den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte haben nehmen können.

In letzter Zeit wurde oftmals dargelegt, dass man die EMRK kündigen könne, wenn einem ein Artikel nicht passe, und dann vielleicht mit einem Vorbehalt wieder beitreten könne. Mich würde interessieren, welches die Instrumente und die Prozesse wären, wenn man diesen Vertrag tatsächlich kündigen möchte, und insbesondere natürlich, welches die Folgen wären, wenn man einen solchen Beschluss fassen würde. Schliesslich interessiert insbesondere, welche Zukunftsperspektiven im Verhältnis der Schweiz zur EMRK, zum Gerichtshof und zu den anderen Organen entwickelt werden. Welches sind allenfalls die materiellen und strukturellen Änderungen, die vorzunehmen wären?

Natürlich ist es dem Bundesrat freigestellt, auch weitere Punkte in diesen Bericht aufzunehmen; ich habe hier nur einen unvollständigen Strauss von Ideen vorgelegt. Für mich ist es aber entscheidend, dass über dieses grossartige Werk der Europäischen Menschenrechtskonvention nicht immer defensiv in der Verteidigung, sondern auch einmal offensiv in der Darlegung der Bedeutung dieses Werkes gesprochen wird. Der Bericht könnte dieses Anliegen realisieren.