preparatory:AB 165818
Rechsteiner Paul · Ständerat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2014-03-19
Wortprotokoll
Trotz der vorgerückten Stunde möchte ich mich wegen der Bedeutung dieses Geschäftes doch noch kurz zu Wort melden. Der Bundesrat nimmt ja [PAGE 320] diese Motion - vielleicht auch mit Blick auf die Anzahl der Mitunterzeichner - entgegen. Ich muss aber offen sagen, dass mir ein Postulat lieber gewesen wäre; dann hätte ich keine Einwände gehabt.
Hier muss ich aber wegen der Problematik doch kurz einige Bemerkungen anbringen. Ich meine, dass es in dieser Sache - allen Ideen des Spiritus Rector, Henri B. Meier, zum Trotz - doch einige Fragen gibt, die hier zu lösen wären. Die Fragen, die hier aufgeworfen werden, sind ja nicht neu: Sie werden schon seit Jahrzehnten immer wieder thematisiert. Es auch so, dass es über die alternativen Anlagen ja bereits Möglichkeiten für Pensionskassen gibt, auch in Risikokapital anzulegen. Allerdings muss man betonen - und das ist zentral -: Für die Pensionskassen steht Artikel 71 BVG im Vordergrund, nämlich die Verpflichtung, sichere Anlagen zu tätigen. Die Anlagesicherheit ist das erste Gebot, das die obersten Organe der Vorsorgeeinrichtungen zu beachten haben, und das kann, je nach Risikofähigkeit der Pensionskasse, in einem Spannungsfeld zu den Anliegen stehen, die jetzt mit der Motion Graber vorgebracht werden. Es ist auch ökonomisch umstritten, wie weit es an Risikokapital fehlt. Es ist deshalb gerechtfertigt und richtig, wenn der Bundesrat die Sache à fond prüft. Er wird das aber umfassend tun müssen, namentlich auch, wenn jetzt noch mündlich neue Vorschläge vorgebracht werden, die nicht Inhalt des Motionsauftrages sind, beispielsweise neue Steuererleichterungen für solche Anlagen. Ich meine, dass solche Dinge sehr sorgfältig angeschaut werden müssen; ich bin da sehr skeptisch.
Der Bundesrat will ja - so ist es angekündigt, Herr Graber hat darauf hingewiesen - eine Arbeitsgruppe mit Vertretern des BSV und des Seco einsetzen. Ich meine und rege an, dass diese Fragen nachher à fond geprüft werden müssen. Wegen der Bedeutung der beruflichen Vorsorge - es geht ja um die Vorsorgegelder und um die Renten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer - wäre es ratsam, auch Vertreter der Sozialpartner in die Prüfung dieser Anliegen mit einzubeziehen.
In diesem Sinn opponiere ich dem Anliegen nicht und habe keinen Gegenantrag gestellt. Ich meine aber doch, dass das à fond geprüft werden muss und dass die Motion - ich erlaube mir, das zu sagen - so zu verstehen ist, dass hier vor allem die Prüfung dieses Anliegens ausgelöst wird und noch nicht ein definitiver Entscheid gefällt wird über solch weitreichende Dinge, wie sie hier angedacht sind.