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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2014-03-19

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2014-03-19

Wortprotokoll

Weshalb Ihre Kommission das aufgenommen hat, wird Ihnen Ihr Kommissionssprecher vielleicht noch sagen. Die Kommission hat sich hier auf Artikel 33 Absatz 3 des Waffengesetzes beschränkt und dieser sagt: "Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe wird bestraft, wer vorsätzlich und gewerbsmässig ohne Berechtigung ..." - und dann kommen die Tatbestände. Das war, denke ich die Voraussetzung dafür, dass man gesagt hat, man wolle hier eben wirklich nur Straftaten nehmen, die auch mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bestraft werden können, weil das auch ein Hinweis darauf ist, dass es sich hier um schwere Delikte handelt.

Ich würde Ihnen gerne vorschlagen, dass diese Frage vielleicht im Zweitrat noch einmal angeschaut wird, das heisst die Frage, ob die zusätzliche Beschränkung auf "gewerbsmässig" hier sinnvoll ist, ob man sich durch das Weglassen der Gewerbsmässigkeit trotzdem auf die schweren Delikte fokussieren sollte - das möchten Sie sicher auch - oder ob man vielleicht mit einer anderen Formulierung diesem Anliegen besser Rechnung tragen könnte als mit derjenigen, die jetzt hier auf der Fahne steht.

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