Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2014-03-19
Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2014-03-19
Wortprotokoll
Wenn Sie heute einen Pass ausstellen, dann brauchen Sie ein genau spezifiziertes Foto, ein sogenanntes Token Image. Was passiert, wenn eine Bürgerin oder ein Bürger ein eigenes Foto mitbringt? Die kantonalen Passbüros müssen prüfen, ob die mitgebrachten Fotos die Anforderungen für den Pass erfüllen. Es mussten Geräte beschafft werden, welche den Import dieser mitgebrachten Fotos ins Ausweissystem ermöglichen, ohne dass man ein Risiko eingeht, dass Viren ins System eingeschleust werden. Das ist die Ausgangslage.
Auch ein Foto, welches für einen Identitätskartenantrag bei der Gemeinde verwendet werden soll, muss genau festgelegte Anforderungen erfüllen, deren Einhaltung die Behörden überprüfen müssen. Es tut mir leid, dass es so ist, aber das bedeutet, dass ein mitgebrachtes Foto für die Behörden nicht weniger Aufwand bedeutet, sondern unter Umständen [PAGE 296] sogar eher mehr Aufwand mit sich bringt; denn die Behörden müssen die erwähnte Überprüfung vornehmen.
Der Parlamentsentscheid verlangt, dass Ausweisgebühren grundsätzlich kostendeckend sein müssen. Das heisst, dass wir hier keine Quersubventionierung ermöglichen können. Damit die in Artikel 9 des Ausweisgesetzes verlangten familienfreundlichen Gebühren sichergestellt werden können, werden die Pässe und die Identitätskarten von Kindern und Jugendlichen durch die Gebühren für Pässe von Erwachsenen quersubventioniert; das ist das Einzige, was wir hier tun können. Was wir nicht tun können, ist, den Gemeinden oder Kantonen Kosten aufzuerlegen, die sie tragen müssen, obwohl sie von den privaten Personen übernommen werden müssten. Das heisst, Personen bis 18 Jahre bezahlen für die Ausweise weniger als die Hälfte der erwachsenen Personen, obwohl die Gebühren bei einer Vollkostenrechnung mindestens so hoch wie bei den Erwachsenen sein müssten. Das heisst konkret: Bei einer Identitätskarte sind es 30 Franken anstelle von 65 Franken, und bei einem Pass sind es 65 Franken anstelle von 140 Franken.
Wie bereits geschildert, wäre eine Gebührenreduktion nicht gerechtfertigt, weil die Gebühren dann nicht mehr kostendeckend wären. Was wäre zu tun, wenn die Motion umgesetzt werden müsste? Dann müssten wir die Gebührenanteile der Kantone und der Gemeinden reduzieren. Ich kann Ihnen voraussagen: Das würde bei den Kantonen und Gemeinden auf allergrössten Widerstand stossen. Sie müssten dann nämlich Kosten übernehmen, die anfallen und die durch die Gebühren nicht mehr gedeckt werden.
Das sind die Gründe, aus denen Ihnen der Bundesrat empfiehlt, die Motion abzulehnen.
Vielleicht noch ein Wort zur Frage, die jetzt auch Herr Ständerat Föhn aufgeworfen hat: Müssen denn die Gemeinden in Zukunft die Fotos für die Identitätskarten selber erstellen? Nein, das müssen sie nicht. Es ist den Gemeinden überlassen, ob sie die Fotos selber erstellen möchten. Die meisten Gemeinden werden wie bis heute die von den Schweizerinnen und Schweizern mitgebrachten Fotos für die Erstellung von Identitätskarten verwenden. Aber noch einmal, wie ich eingangs gesagt habe: Das ist nicht mit Minderaufwand verbunden, sondern unter Umständen sogar mit Mehraufwand. Deshalb ist hier auch im Falle eines selbst mitgebrachten Fotos eine Gebührenreduktion einfach nicht möglich, sonst kommt es zu einer Quersubventionierung.
Der zweite Punkt: Warum sind die kantonalen Passbüros mit Erfassungsstationen ausgerüstet? Es ist eben so, dass für die Erstellung von biometrischen Pässen neben dem Gesichtsbild auch Fingerabdrücke von beiden Zeigefingern benötigt werden, und mit den Erfassungsstationen können neben den Fingerabdrücken auch Fotos und Unterschriften erfasst werden, also alles in einem. Das Gesichtsbild muss ausserdem noch nach einem genau vorgegebenen Standard erfasst werden. Die Erfassungsstationen ermöglichen all das zusammen. Sie sehen auch hier: Wenn Sie Fingerabdrücke nehmen, Unterschriften elektronisch erfassen und dann noch Fotos separat einlesen müssen, dann ist das tendenziell auch ein Mehraufwand.
Das sind die Gründe, weshalb der Bundesrat sagt, dass die Motion zwar gut gemeint sei, dass aber hier keine Gebührenreduktion vorgesehen werden könne. Und noch einmal: Es würde auf grössten Widerstand vonseiten der Kantone und der Gemeinden stossen, wenn sie hier nicht mehr kostendeckende Gebühren verlangen könnten.