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Schwaller Urs · Ständerat · 2014-03-19

Schwaller Urs · Ständerat · Freiburg · Fraktion CVP-EVP · 2014-03-19

Wortprotokoll

Die Motion verlangt eine Öffnung der Säule 3a für nichterwerbstätige Personen. Die Säule 3a, Sie wissen das, stützt sich auf das BVG ab, ist Teil der beruflichen Vorsorge und setzt die Berufs- bzw. Erwerbstätigkeit und damit ein Einkommen der versicherten Person voraus. Die berufliche Vorsorge soll ja dann in Zeiten, in denen keiner Erwerbstätigkeit mehr nachgegangen wird, ein Ersatzeinkommen schaffen. Nur diese Art der steuerbegünstigten beruflichen Vorsorge hat auch eine verfassungsmässige Grundlage, in Artikel 113 unserer Bundesverfassung. Ein Gesetz, das auch eine generelle steuerbegünstigte Vorsorgemöglichkeit für Nichtberufstätige vorsieht, also eine Art Steuerabzug auf einem nicht vorhandenen Einkommen, ginge über die vorgenannte Bundesgesetzgebung und Bundeskompetenz hinaus und würde recht eigentlich eine neue Verfassungsbestimmung bedingen.

Die Kommission unterstützt, dass im Rahmen des Projektes "Altersvorsorge 2020" geprüft wird, ob die Möglichkeit zur Fortführung der steuerbegünstigten Vorsorge während Erwerbsunterbrüchen erweitert werden soll. Wenn wir von Erwerbsunterbrüchen sprechen, denken wir etwa an die Wahrnehmung von Erziehungs- und Betreuungsaufgaben oder an Weiterbildung. Da es hier nur um die Überbrückung einer Lücke in der Berufstätigkeit geht, ist eine Lösung im BVG-Bereich eher möglich.

Die Kommission lehnt aber steuerbegünstigtes Sparen für Nichterwerbstätige, d. h. dort, wo kein Einkommen vorhanden ist, klar und einstimmig ab. Das hat mit beruflicher Vorsorge nichts zu tun. Ebenfalls sind im heutigen Umfeld Dutzende von Millionen Franken an Steuerausfällen bei Bund und Kantonen für ein solches Vorhaben nicht zu rechtfertigen. In der Kommission war gemäss den Unterlagen von rund 80 Millionen Franken die Rede.

Zusammenfassend beantragen wir Ihnen einstimmig, die Motion abzulehnen.