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Föhn Peter · Ständerat · 2014-03-10

Föhn Peter · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2014-03-10

Wortprotokoll

Wir sind bei Artikel 9. Es geht hier um die Diskussion über die Festlegung der Anzahl Jahre des Aufenthaltes in der Schweiz. Wir wissen, dass der Bundesrat als formelle Voraussetzung vorgeschlagen hat, dass die Bewerber einen Aufenthalt von mindestens acht Jahren nachweisen müssen, damit sie in der Schweiz eingebürgert werden dürfen. Der Nationalrat hat einem Kompromiss mit zehn Jahren zugestimmt, während der Ständerat das letzte Mal dem bundesrätlichen Entwurf mit acht Jahren gefolgt ist. Heute ist es genau gleich: Mit einem Minderheitsantrag beantragen wir, dem Nationalrat zu folgen.

Vielleicht noch ein Wort zu den Stimmenverhältnissen: Der Ständerat hat das letzte Mal sehr knapp, mit 22 zu 21 Stimmen, diesen acht Jahren zugestimmt. Die SPK-SR hat ihrerseits auch wieder äusserst knapp, mit 6 zu 5 Stimmen, dem Antrag auf Festhalten am Beschluss des Ständerates zugestimmt.

Ich nehme an, dass auch Sie in der Zwischenzeit wieder einige Gespräche geführt haben. Ich war in mehrere Gespräche involviert, zum Teil zufällig, zum Teil freiwillig, zum Teil aber auch aus tiefer Besorgnis, insbesondere mit Leuten, welche mit der Integration täglich zu tun haben. Die Verantwortlichen der Kantone, insbesondere auch meines Kantons, möchten dringend, dass wir es zumindest bei zehn Jahren belassen. Wir wissen auch: Etliche Kantone, auch mein Kanton, hätten es lieber gesehen, wir wären sogar bei zwölf Jahren - wie das bis anhin der Fall war - geblieben.

Meine Minderheit stellt den Antrag, dass wir dem Nationalrat folgen, das heisst, dass die Bewerber nachweislich zehn Jahre in der Schweiz gelebt haben müssen.

Noch einmal: Die Verantwortlichen, die mit diesen Kreisen zu tun haben, fühlen sich, wenn die Rückmeldungen richtig [PAGE 92] sind, vielerorts nicht nur frustriert, sondern sie fühlen sich geradezu überfordert und von der Politik im Stich gelassen - ich spreche hier von den Integrationsverantwortlichen, den Verantwortlichen bei der Polizei, dem RAV, im Gesundheitswesen. Diese Zeichen müssen wir ernst nehmen. Ich erinnere hier einmal mehr auch an die letzte Abstimmung: Beim Volk sieht es in dieser Frage nicht viel anders aus.

Ich möchte Sie dringend fragen: Wollen wir diesem Gesetz zum Erfolg verhelfen? Ich glaube nämlich nicht, dass der Nationalrat nachgeben wird. Wollen wir zum Erfolg kommen, müssen wir hier dem Nationalrat folgen.

Ich bitte Sie dringend, gemäss dem Antrag der Minderheit dem Nationalrat zu folgen, das heisst, die Vorlauffrist bei zehn Jahren festzulegen.