Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2014-03-10
Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2014-03-10
Wortprotokoll
Ich möchte nochmals in Erinnerung rufen, wie die heutige gesetzliche Lage aussieht: Wenn eine Person heute ein Einbürgerungsgesuch stellt, was sie nach zwölf Jahren tun kann, dann ist zum Beispiel die Zeit, die sie als Asylbewerberin in der Schweiz verbracht hat - das dauert zum Teil lange, wie man weiss -, anrechenbar. Es sind auch die Jahre anrechenbar, die sie als vorläufig Aufgenommene in der Schweiz gelebt hat. Alle Jahre, die sie mit einem rechtmässigen Aufenthaltsstatus - "rechtmässig", sage ich - in der Schweiz verbracht hat, sind anrechenbar.
Das will der Bundesrat ändern. Er hat Ihnen vorgeschlagen, dass die Jahre, in denen ma- rechtmässig als Asylbewerber hier ist, nicht mehr angerechnet werden können. Die Frage, ob auch die Jahre, die man als vorläufig Aufgenommener hier ist, nicht mehr angerechnet werden können, ist der Konfliktpunkt. Sie haben da letztes Mal wie der Bundesrat entschieden, dass diese Zeit anrechenbar bleiben soll. Warum ist das sinnvoll? Mit dem 2008 in Kraft getretenen Ausländergesetz hat das Parlament entschieden, dass der Rechtsstatus der vorläufig Aufgenommenen verbessert werden soll. Der Bund bezahlt den Kantonen heute für jeden vorläufig Aufgenommenen eine Integrationspauschale. Warum macht er das? Er macht es, weil er davon ausgeht, dass viele der vorläufig Aufgenommenen eben doch längere Zeit hierbleiben. Ich komme nachher auf die Kriegssituation zurück, die Herr Föhn erwähnt hat. Man hat damals auch entschieden, dass man den Familiennachzug zulassen will. Das ist ein ganz klares Zeichen. Den Familiennachzug zulassen heisst, die Person bleibt nicht bloss noch drei, vier Monate oder ein halbes Jahr hier und geht dann zurück; vielmehr geht man eben davon aus, dass es eine Zeit dauert. Man hat auch gesagt, solche Personen sollen erwerbstätig sein dürfen. Es war also eine klare Aussage des Parlamentes, dass der Status der vorläufigen Aufnahme nicht als kleine Verlängerung angeschaut wird, die erfolgt, bevor die Leute wieder weg sind.
Warum wird jemand überhaupt vorläufig aufgenommen? Es handelt sich um Personen, welche die Asylgründe gemäss der Genfer Flüchtlingskonvention nicht erfüllen, wonach sie persönlich an Leib und Leben bedroht sind. Glauben Sie, dass die Leute, die jetzt aus Syrien fliehen, alle persönlich an Leib und Leben bedroht sind? Es ist so, dass heute viele Menschen aus Syrien fliehen, ohne dass sie individuell verfolgt sind. Sie fliehen aber aus einer Situation, in der sie nicht mehr leben können.
Die Flüchtlingslager in den Nachbarstaaten Syriens werden zu 70 Prozent von Frauen und Kindern bewohnt. Ja, es kann sein, und es ist so, dass die meisten dieser Kinder nicht individuell an Leib und Leben bedroht sind und deshalb den Flüchtlingsstatus nicht erfüllen würden. Wenn sie die Flucht aber bis hierher schaffen, dann ist es auch eine Tatsache, dass sie in den nächsten Wochen, Monaten und wahrscheinlich auch Jahren nicht zurückgehen. Wenn wir wissen, dass sie hier sind und voraussichtlich noch längere Zeit hier sein werden, dann ist es in unserem Interesse - das Parlament hat 2008 auch so entschieden -, sie nicht einfach in einer Asylunterkunft zu behalten und so zu tun, als ob sie nächstens zurückgehen. Es ist vielmehr in unserem Interesse, ihnen zu sagen: "Okay, ihr seid jetzt einmal hier. Ihr seid nicht individuell an Leib und Leben bedroht, deshalb bekommt ihr den Flüchtlingsstatus nicht. Wir gehen aber davon aus, dass ihr längere Zeit hierbleibt, und deshalb wollen wir, dass ihr euch auch integriert." Das tun auch die meisten Leute.
Herr Ständerat Föhn sagt, dass es immer noch Leute aus dem Balkan gibt, die hier sind. Ja, es gab auf dem Balkan Dörfer, die gar nicht mehr existieren. Sie können den Leuten zwar sagen, sie sollen jetzt zurückgehen und helfen, Aufbauarbeiten zu leisten, es ist aber eine Tatsache, dass es heute auch Situationen gibt, in denen eine Rückführung nicht möglich, nicht zulässig oder nicht zumutbar ist. Diese drei Kriterien sind jeweils zu beachten.
Sie sagen, dass diese Jahre der Integration wichtig sind und dass wir etwas dafür tun, weil wir wissen, dass diese Leute in vielen Fällen längere Zeit hierbleiben. Sagen wir es auch ehrlich: Ein Teil von ihnen wird immer hierbleiben. Frühestens nach zehn Jahren bekommen sie dann eine Niederlassungsbewilligung. Herr Ständerat Janiak hat es gesagt: Sie brauchen eine Niederlassungsbewilligung. Dann stellen sie nach dreizehn Jahren oder vielleicht nach fünfzehn Jahren ein Einbürgerungsgesuch - und dann sagt man ihnen, dass die Zeit der vorläufigen Aufnahme jetzt neu nicht mehr angerechnet wird, obwohl sie sich auch in dieser Zeit angestrengt haben, um überhaupt eine Niederlassungsbewilligung zu bekommen.
Die Verschärfung, dass wir die Zeit, während der jemand als Asylbewerber hier gelebt hat, nicht mehr anrechnen, kann ich unterstützen. Jetzt aber, weil einem die vorläufige Aufnahme schon lange ein Dorn im Auge ist, zu sagen, man putze diese vorläufige Aufnahme einfach weg, ist keine kohärente Politik. Es ist mir bewusst, dass im Nationalrat und auch bei Ihnen immer wieder zur Diskussion steht, diesen Status der vorläufigen Aufnahme anzuschauen. Man fragt sich, ob man hier die richtigen Signale gibt, ob man das, was möglich ist, macht, um die Leute auch wieder zurückzuführen, wenn die vorläufige Aufnahme nicht mehr gerechtfertigt ist. Ich habe gesagt, dass wir bereit sind, diesen Status anzuschauen. Man kann nun aber nicht einfach in einem Gesetz sagen, dass diese Zeit nicht mehr anrechenbar sei, nur weil Sie den Status der vorläufigen Aufnahme einmal generell anschauen wollen. [PAGE 97]
Die nationalrätliche SPK hat eine Subkommission eingesetzt, welche daran ist, diesen Status anzuschauen. Ich bitte Sie schon sehr, das hier jetzt nicht einfach plötzlich in einem Gesetz zu verankern! In diesem Sinne, auch im Sinne der Kohärenz und der richtigen Signale, die Sie immer geben wollen, sagen Sie doch den vorläufig Aufgenommenen, die sich bemühen, sich zu integrieren: Eure Zeit, eure Bemühungen werden angerechnet, wenn ihr dannzumal, nach frühestens zehn oder sogar zwölf Jahren, überhaupt ein Einbürgerungsgesuch stellen könnt.
Ich bitte Sie, die Mehrheit Ihrer Kommission und damit den Bundesrat zu unterstützen.