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Graber Konrad · Ständerat · 2014-03-10

Graber Konrad · Ständerat · Luzern · Fraktion CVP-EVP · 2014-03-10

Wortprotokoll

Ich halte mich relativ kurz, weil Herr Schmid meinen Antrag hervorragend begründet hat. All die Argumente, die er gebracht hat, sprechen eigentlich auch für meinen Antrag, nicht nur für den Minderheitsantrag, nur ist mein Antrag aus meiner Sicht vielleicht noch eine Nuance konsequenter.

Meine persönliche Überzeugung ist, dass es keinen sachlichen Grund dafür gibt, dass die Mitwirkungspflichtigen nur teilweise für ihren Aufwand für die Überwachung entschädigt werden sollen. Ich sehe keinen sachlichen Grund dafür. Normalerweise trägt derjenige, der den Auftrag gibt, die Kosten, sonst erteilt er keinen Auftrag, insbesondere, weil die Investitionskosten - das wurde jetzt eigentlich nicht berücksichtigt - gemäss Absatz 1 von den Mitwirkungspflichtigen getragen werden. Ich meine, die Investitionen sind praktisch so etwas wie das Grundangebot. Ich verstehe, dass die Fernmeldedienstanbieter hier eben ein Grundangebot leisten müssen, damit man diese Überprüfung überhaupt vornehmen kann. Diese Investitionen gehören zum Grundangebot und sollten deshalb auch von den Anbietern getragen werden. Bei den Leistungen selber, da ist es klar, ist es wie bei einem Auftrag: Wer den Auftrag erteilt, trägt die Kosten.

Frau Savary möchte ich sagen: Ich verstehe die Anbieter, wenn sie der Kommission ihre Betriebsbuchhaltungen nicht offenlegen. Aber die Kommission hat ja einen guten Weg gefunden. Sie hat die KPMG offensichtlich beauftragt, hier Klarheit zu schaffen. Es wurde Klarheit geschaffen, die Daten sind auf dem Tisch. Wie der Kommissionssprecher gesagt hat, sind die Ergebnisse klar.

Ich möchte nochmals betonen: Mir geht es darum, dass der Anbieter die Investitionen gemäss Absatz 1 trägt. Das ist für mich klar. Aber die variablen Kosten, dort, wo es um einen Auftrag geht, soll derjenige tragen, der den Auftrag erteilt hat. Wenn jemand einen Auftrag für eine Observation erteilt, dann ist ja auch klar, dass er die Kosten trägt. Wo ist der Unterschied? Ich sehe hier keinen Unterschied. Ich meine, es ist auch eine Frage der Transparenz und der Fairness, dass man hier Klarheit schafft und nicht irgendwie durch einen Kanal irgendwelche Aufträge separat finanzieren lässt. Herr Schmid hat es gesagt, letztlich tragen hier die Konsumentinnen und Konsumenten die Kosten. Wenn Sie hier festlegen, so, wie es die Mehrheit will, dass die Telekomanbieter diese Kosten vollständig tragen, dann wird das letztlich auf die Handygebühren niederschlagen. Sie haben dann die Mitverantwortung dafür zu tragen, dass die Konsumentinnen und Konsumenten mit höheren Kosten konfrontiert sind.

Ich bitte Sie, meinen Antrag zu unterstützen.