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Schmid Martin · Ständerat · 2014-03-10

Schmid Martin · Ständerat · Graubünden · FDP-Liberale Fraktion · 2014-03-10

Wortprotokoll

Ich teile die Auffassung des Kommissionspräsidenten, dass es sich bei diesem Artikel um einen wesentlichen Punkt dieser Revision handelt, der letztlich auch entscheidend sein wird für die Frage, ob dieses Gesetz einmal in Kraft gesetzt wird oder nicht. Wir haben verschiedene Varianten auf dem Tisch. Sie betreffen die Frage, ob die Fernmeldedienstleister in Zukunft eine volle Entschädigung erhalten sollen, wie das Kollege Graber beantragt, oder ob sie keine Entschädigung erhalten sollen, wie es die Mehrheit mit Kollegin Savary beantragt.

Ich bin der festen Überzeugung, dass es richtig ist, am geltenden Recht und an der geltenden Praxis festzuhalten. Das erste Argument ist ein staatspolitisches: Kann es sein, dass private Gesellschaften letztlich die Kosten der Strafverfolgung übernehmen müssen? Da habe ich eine klare Auffassung: Es kann nicht sein, dass im Ergebnis Privaten die Kosten übertragen werden für Tätigkeiten, welche hoheitlicher Natur sind. In diesem Falle müssten sie diejenigen Kosten der Strafverfolgung übernehmen, welche eigentlich die Kantone tragen müssten. Das wäre nämlich das Ergebnis, wenn Sie der Mehrheit folgen würden. Aus staatspolitischen Gründen bin ich der Auffassung, dass letztlich nicht die Handynutzer durch ihre Gebühren diese Kosten zu übernehmen haben. Ich bin nicht der Auffassung, dass es jemand anders sein sollte als die Kantone. Es sind entweder die Handynutzer oder die Steuerzahler, welche auch für die anderen Kosten der Strafverfolgung aufkommen müssen. Wie wir bei der Justiz und bei der Polizei nicht auf die Idee kommen, dass diese Aufgaben unbeteiligten Dritten übertragen werden können, muss man meines Erachtens auch hier zu diesem Ergebnis kommen.

Ein zweites Argument liegt auch in der Kooperation der Fernmeldedienstleister begründet. Wir wissen ja heute schon, dass ganz neue Entwicklungen auch im Bereich des Fernmeldewesens auf uns zukommen werden. Glauben Sie, dass diese Fernmeldedienstleister kooperieren, um entsprechende neue Technologien für die Strafverfolgungsbehörden aufzubauen, wenn sie keine Entschädigung erhalten, weder für die Einrichtung der Technologie noch für die Betriebskosten? Eine solche Regelung könnte sich ins Gegenteil wenden, sodass die Kooperationsbereitschaft der Fernmeldedienstleister gegen null geht und letztlich das Anliegen, die Strafverfolgung zu ermöglichen, sabotiert wird.

Ich frage Sie: Wie zwingen Sie als Gesetzgeber einen Fernmeldedienstleister, der in diesem Bereich nur Dienst nach Vorschrift macht, zur Kooperation? Sie können keine Beschlagnahmungen vornehmen, und Sie können auch keinen Staatsanwalt in diese Abteilungen entsenden. Sie sind also letztlich darauf angewiesen, dass Ihnen die Gesellschaften auch in diesem Bereich ein Minimum an Kooperationsbereitschaft entgegenbringen.

Ich bin auch nicht der Meinung, dass der Vergleich mit dem Ausland gerechtfertigt ist. Wenn wir Deutschland nehmen, [PAGE 120] mit 80 Millionen potenziellen Kunden, dann ist die Ausgangslage eine ganz andere. Das Gleiche gilt für Frankreich. Ich meine auch nicht, dass der Vergleich von Kollegin Savary richtig ist, die erwähnt, dass die Banken und Versicherungen entsprechende Dokumente vorlegen müssen. Es ist richtig, dass die Banken und Versicherungen das tun müssen, aber sie werden nicht verpflichtet, aktiv tätig zu werden. Fernmeldedienstleister müssen eben in Echtzeit Daten aktiv sammeln und den Strafverfolgungsbehörden zur Verfügung stellen. Es gibt also auch hier einen grossen qualitativen Unterschied.

Dass die Kantone, und ich möchte hier auf die KKJPD verweisen, eine kostengünstige Lösung fordern, dafür habe ich ein gewisses Verständnis: Wenn man nur die Optik der Strafverfolgungsbehörden wählt, könnte man, aus diesem Blickwinkel und vielleicht noch mit Blick auf die Finanzsorgen der Kantone, zu diesem Ergebnis kommen. In einer Gesamtabwägung aber, in der auch die Interessen der Bürgersphäre gewahrt und die Interessen der Kantone sowie der Fernmeldedienstleister angeschaut werden sollen, komme ich zum Ergebnis, dass die Lösung, wie sie die Kommissionsminderheit und der Bundesrat vorschlagen, eine Konsenslösung, ein Kompromiss ist.

Ich bitte Sie, diesen Antrag der Kommissionsminderheit zu unterstützen. Ich bin folgender Überzeugung: Wenn wir jetzt gerade die Vorratsdatenspeicherung und die Möglichkeiten des Gesetzes gegenüber heute ausgeweitet haben, brauchen wir nun letztlich ein Korrektiv, damit diese Untersuchungsmassnahmen nicht inflationär angewendet werden, sondern nur in den Fällen, in denen Überwachungsmassnahmen auch wirklich angewendet werden sollten.

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