Fetz Anita · Ständerat · 2014-03-10
Fetz Anita · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2014-03-10
Wortprotokoll
Absatz 3 von Artikel 27 ist für mich ein echter Innovationshemmer: Er wird sämtliche Start-ups im IT-Bereich behindern. Wie komme ich zu dieser Überlegung? Es geht ja hier um die Unterstellung bestimmter Anbieter abgeleiteter Kommunikationsdienste unter dieselben Mitwirkungspflichten, wie sie die ganz grossen Internetanbieter haben. Das heisst, dass dieser Absatz sehr weit reicht. Man muss dabei auch im Auge behalten, dass er allein und ausschliesslich schweizerische Anbieter treffen wird. Die wirklichen Big Shots in diesem Business haben bekanntlich alle ihren Hauptsitz im Ausland; sie alle werden nicht getroffen.
In der Kommission war dieser Artikel kein Thema - ich habe das in den Unterlagen überprüft. Vielleicht ist da auch nicht aufgefallen, welche Auswirkungen oder, besser gesagt, welche groben Nebenwirkungen er haben kann. Denn dieser Absatz erlaubt es dem Bundesrat, diesen Diensten exakt dieselben Mitwirkungspflichten wie den grossen Fernmeldedienstanbietern aufzuerlegen. Ich zähle jetzt nicht alle Artikel auf, die davon betroffen sind, sondern gehe vor allem auf etwas ein: Sie alle müssen den extrem teuren Nachweis der Auskunfts- und Überwachungsbereitschaft nach den Artikeln 32 bis 34 erbringen, und zwar mit sämtlichen sehr teuren technischen Folgen, unter anderem auch mit der Kostenübernahmepflicht, und das alles unter Strafandrohung bis zu 100 000 Franken pro einzelne Verfügung! Das ist wie gesagt umso stossender, als es nur Schweizer Anbieter treffen kann. Das ist ein klassischer Wettbewerbsnachteil. Sie wissen, wer in diesem Bereich die grossen Player sind. Der Wettbewerb geht sehr stark zulasten der kleinen Anbieter. Darum nenne ich Absatz 3 auch einen Innovationskiller: Da wird nämlich eine Hintertür weit aufgesperrt für Massnahmen zulasten kleinerer Dienstleister, die auch mit den schweizerischen Giganten wie Swisscom, Sunrise und Orange auf die gleiche Stufe gesetzt werden.
Nehmen Sie einmal an, ein Instant Messenger wie beispielsweise das schweizerische Threema - das ist das schweizerische Whatsapp - hat ein paar Hunderttausend Benutzer. Pro App bezahlt man da nur einmal zwei Franken und keine Abonnementsgebühren. Die kommen auf einen Umsatz von vielleicht 200 000 bis 400 000 Franken im Jahr und müssen sich wie Sunrise, Swisscom usw. sämtlichen Vorgaben zu den technischen Ausstattungen unterwerfen. Ich finde das erstens unverhältnismässig, und zweitens wird in diesem Lande kein Start-up mehr leben können, weil damit derart hohe Kosten verbunden sind. Trotzdem kann das Unternehmen unter die Definition von Absatz 3 fallen, auch wenn es winzig ist, weil es eben einen abgeleiteten Kommunikationsdienst darstellt.
Ich bitte Sie sehr, hier die Verhältnismässigkeit zu wahren und die kleinen Anbieter nicht mit Kosten zuzudecken, die sie gar nicht stemmen können. [PAGE 117]