Engler Stefan · Ständerat · 2014-03-10
Engler Stefan · Ständerat · Graubünden · Fraktion CVP-EVP · 2014-03-10
Wortprotokoll
Die Kommission hat sich mit diesem Antrag nicht auseinandersetzen können. Allerdings hat die Kommission Kenntnis genommen von den Ausführungen in der Botschaft, in welcher ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass gerade auch private Personen unter bestimmten Voraussetzungen darunterfallen müssen. Man muss auch sehen, dass nicht damit zu rechnen ist, dass Privatpersonen dazu gezwungen werden könnten, ihre eigene und mitgenutzte Telekommunikation abhören zu lassen: Selbst in diesem Fall müsste nach dem Verhältnismässigkeitsprinzip entschieden werden und zuerst die Anordnung einer Staatsanwaltschaft und dann die Zustimmung durch ein Zwangsmassnahmengericht eingeholt werden.
Ich würde also dafür plädieren, diese Möglichkeiten der Strafermittlung offenzulassen. Für die rechtsanwendenden Behörden gilt, dass sie nur dann Überwachungsmassnahmen anordnen, wenn diese nötig, zweckmässig und verhältnismässig sind. Diese drei Voraussetzungen müssen immer erfüllt sein.