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Bortoluzzi Toni · Nationalrat · 2014-06-02

Bortoluzzi Toni · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2014-06-02

Wortprotokoll

Ich beantrage Ihnen mit meiner parlamentarischen Initiative die Aufhebung von Artikel 51 des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung, welcher den Kantonen ermöglicht, für die Finanzierung der Spitäler und Pflegeheime ein Globalbudget festzulegen. Man hätte aus meiner Sicht diesen Artikel 51 bereits auf die Inkraftsetzung der neuen Bestimmungen im Bereich der Spitalfinanzierung hin aufheben sollen. Man hat es 2007 unterlassen, weil das Thema ja erst 2012 mit der Einführung aktuell [PAGE 800] wurde. Artikel 51 ist mit der Gesetzgebung zur neuen Spitalfinanzierung nicht vereinbar. Man wollte eine einheitliche Tarifstruktur durchsetzen, damit die Betriebsvergleiche landesweit möglich sind - eine Zielsetzung, die bereits 1995 ins KVG aufgenommen und nie durchgesetzt wurde. Wenn Sie dann noch Artikel 49 Absatz 7 KVG lesen, sehen Sie - ohne dass ich hier die Details aufführe -, dass eine einheitliche Betriebsführung der Spitäler gefordert wurde.

Zusammen mit der freien Spitalwahl sind Globalbudgets, die mit der neuen Spitalfinanzierung eingeführt wurden, für die obligatorisch versicherten Personen wettbewerbsverzerrend und fördern die Intransparenz. Es widerspricht zudem auch Artikel 59 KVG, der besagt, dass gegen Leistungserbringer, welche gegen die Wirtschaftlichkeits- und Qualitätsanforderungen verstossen, Sanktionen ergriffen werden können. Es ist halt so, dass über Globalbudgets auch unwirtschaftliche Leistungen finanziert werden können. Diese Frage stellt sich hier: Will man die Hoheit der Kantone um jeden Preis aufrechterhalten und die Prämien- und Steuerzahler dafür bezahlen lassen? Oder will man eben die heute unbestrittenen Überkapazitäten im stationären Bereich mit Betriebsvergleichen über die Kantonsgrenzen hinaus korrigieren lassen? Ohne die schweizweite Transparenz, die durch Globalbudgets in einzelnen Kantonen verunmöglicht ist, werden unwirtschaftliche und auch qualitativ fragwürdige Angebote aufrechterhalten bleiben. Wirtschaftliche und qualitativ gute Leistungen werden sich nicht durchsetzen, sondern Angebote, welche politisch lokalen und regionalen Interessen dienen, werden den Vorzug erhalten.

Wenn man hört, wie der Waadtländer Regierungsrat die Vorzüge der Globalbudgets auf der Basis von 2012 schildert, dann erhält man ein völlig verzerrtes Bild. Es war das Einführungsjahr der neuen Spitalfinanzierung, dabei wurde ein erheblicher Verzug in den Abrechnungen mit einbezogen, das Bild ist also nicht repräsentativ.

Es ist klar, dass das Instrument der Globalbudgets nicht dem Willen des Gesetzgebers entspricht, wie er in der neuen Spitalfinanzierung formuliert wurde, die seit 2012 in Kraft sein sollte. Es ist mit diesem Willen nicht vereinbar und zeigt eigentlich, dass man diese Gesetzgebung, wie sie hier im Hause verabschiedet wurde, nicht durchsetzen will. Die Kantone weigern sich, diese Fassung nach 2007 auch konsequent umzusetzen. Es geht zulasten der Prämien- und Steuerzahler, wenn die Intransparenz aufrechterhalten bleibt. Mit der Streichung von Artikel 51 KVG geht es also nur darum, dem Willen des Gesetzgebers, also der verabschiedeten neuen Spitalfinanzierung aus dem Jahr 2007, Nachachtung zu verschaffen.

Ich bitte Sie, meiner parlamentarischen Initiative Folge zu geben.