Casanova Corina · 2014-06-02
Casanova Corina · Graubünden · 2014-06-02
Wortprotokoll
Das Vernehmlassungsverfahren ist bei uns in der Schweiz wie die politischen Rechte, das Initiativ- und das Referendumsrecht selbstverständlich. Es war früher nicht gesetzlich geregelt und hat sich erst im Verlaufe der Zeit etabliert. Erst nach etwa hundert Jahren hat der Bundesrat im Jahr 1970 erstmals Weisungen für die Durchführung von Vernehmlassungsverfahren erlassen. 1991 wurde das Verfahren in einer Verordnung geregelt, 1999 wurde es in der neuen Bundesverfassung verankert.
Das Gesetz, das jetzt teilweise revidiert wird, ist 2005 in Kraft getreten. Es betrifft ein Verfahren, das in einem breiten Rahmen Meinungen einholen soll: bei den Kantonen, bei den Parteien und den Verbänden. Trotzdem ist es kein eigentliches Bürgerbeteiligungsverfahren: Es ist ein Instrument, um die Kantone und die Zivilgesellschaft und damit die sachkundigen und organisierten Kreise in die Rechtsetzung auf Bundesebene einzubeziehen. Das Vernehmlassungsverfahren ist ein wichtiges Instrument, um frühzeitig Transparenz über die Gesetzgebungsprojekte und andere wichtige Vorhaben des Bundes zu schaffen und die Chancen der Vorlagen für den Bundesrat und die parlamentarischen Kommissionen zu testen. Es dient der Erwartungssicherheit betreffend die Regelungsadressaten und fördert die Kontinuität und Stabilität der Staatstätigkeit. Im Gegensatz zu ähnlichen Instrumenten im Ausland ist das Vernehmlassungsverfahren bei uns sehr stark strukturiert.
Die Geschäftsprüfungskommissionen beauftragten im Januar 2010 die Parlamentarische Verwaltungskontrolle mit einer Evaluation zum Vernehmlassungs- und Anhörungsverfahren des Bundes. Gestützt auf den Bericht der Parlamentarischen Verwaltungskontrolle erarbeitete die Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates ihrerseits einen Bericht mit Empfehlungen an den Bundesrat und verabschiedete diesen Bericht am 7. September 2011. Der Bundesrat nahm am 15. Februar 2012 Stellung. Er nahm die Empfehlungen der Geschäftsprüfungskommission teilweise an. Er beauftragte die Bundeskanzlei, in Zusammenarbeit mit den Departementen eine Änderung des [PAGE 783] Vernehmlassungsgesetzes auszuarbeiten und ihm dann eine Vernehmlassungsvorlage zu unterbreiten.
Der Bundesrat hat zwischen November 2012 und April 2013 eine Vernehmlassung zur Revision des Vernehmlassungsrechts durchgeführt. Es sind insgesamt 64 Stellungnahmen eingegangen. Neben der KdK und der Schweizerischen Staatsschreiberkonferenz haben 17 Kantone eigene Stellungnahmen eingereicht; 7 Parteien sowie die Dachverbände, Gemeinden und Städte haben eine Stellungnahme abgegeben; 18 weitere Eingaben kamen von den Dachverbänden der Wirtschaft und der Sozialpartner.
Was sind die wichtigsten Gesetzesänderungen? Eine wichtige Änderung ist, dass der Bundesrat nicht mehr zwischen Vernehmlassung und Anhörung unterscheiden will. Diese Unterscheidung wurde auch im Bericht der GPK kritisiert. Der Bundesrat möchte ein klares Vernehmlassungsrecht schaffen, und deshalb will er auf diese Unterscheidung verzichten. Weiter hat der Bundesrat auch die Kritikpunkte, die hier erwähnt worden sind - vor allem auch die Kritik seitens der Kantone, die auch immer vorgebracht wird, dass die Fristen nicht eingehalten würden -, ernst genommen. Er regelt jetzt diese Fristen klar mit ganz stark eingeschränkten Ausnahmemöglichkeiten. Ferner gibt es auch mehr Transparenz bei den Ergebnissen - die fehlende Transparenz ist hier auch bemängelt worden. Es ist ein Anliegen des Bundesrates, dass diese Ergebnisse in einem Vernehmlassungsbericht immer auch dargestellt werden.
Es gibt zwei Arten von Vernehmlassungen, eine obligatorische und eine fakultative. Die beiden Verfahren sollen vereinheitlicht werden. Es ist auch vorgesehen, dass es für diejenigen Verfahren, die sich bis jetzt bewährt haben, die aber nirgends gesetzlich verankert sind, nun auch eine gesetzliche Vorgabe gibt. Das betrifft vor allem die Regelung für jene Fälle, in denen auf ein Vernehmlassungsverfahren verzichtet werden kann.
Der vorliegende Entwurf wurde der Subkommission der GPK im Januar dieses Jahres vorgestellt. Die Subkommission kam zum Ergebnis, dass die Empfehlungen der GPK vollständig umgesetzt worden sind.
Es ist ein Anliegen des Bundesrates, dass das Vernehmlassungsverfahren verwesentlicht wird und keine unnützen und bürokratischen Verfahren durchgeführt werden. Es liegt im Interesse des Bundesrates, frühzeitig mehrheitsfähige Gesetzesvorlagen zu erarbeiten und dem Parlament zu unterbreiten.
Ich danke Ihnen für das Eintreten.