Joder Rudolf · Nationalrat · 2014-06-02
Joder Rudolf · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2014-06-02
Wortprotokoll
Es handelt sich bei dieser Vorlage um eine Teilrevision des Vernehmlassungsgesetzes. Ausgangspunkt dieser Teilrevision war eine Evaluation der Parlamentarischen Verwaltungskontrolle (PVK), die in den Jahren 2010 und 2011 im Auftrag der Geschäftsprüfungskommissionen durchgeführt worden war. Vorgängig war wiederholt Kritik geäussert worden wegen zu kurzer Fristen, fehlender Transparenz bei der Adressatenauswahl und fehlender Transparenz bei der Auswertung der Vernehmlassungsantworten.
Die GPK des Nationalrates nahm im September 2011 vom Evaluationsbericht der PVK Kenntnis und formulierte verschiedene an den Bundesrat gerichtete Empfehlungen zur Verbesserung des Vernehmlassungsverfahrens. Zudem nahm das Parlament im Herbst 2012 drei Postulate an (12.3649, 12.3650 und 12.3651), die den Bundesrat beauftragten zu prüfen, wie mehr Transparenz bei der Ergebniskommunikation erreicht werden könne, ob er an der konferenziellen Anhörung festhalten wolle und welche Unterschiede zwischen Anhörung und Vernehmlassung bestünden. Die geäusserte Kritik, die verschiedenen Empfehlungen der GPK und auch die Prüfungsaufträge der verschiedenen Postulate haben nun Eingang in diese vorliegende Gesetzesrevision gefunden. Die wichtigsten Neuerungen der Vorlage sind die folgenden:
Erstens soll die Rolle der Bundeskanzlei bei der Vorbereitung, bei der Koordination und bei der Durchführung der Vernehmlassungsverfahren gestärkt werden. Zweitens wird keine Unterscheidung mehr gemacht zwischen Vernehmlassung und Anhörung. Stattdessen soll es zweierlei Vernehmlassungen geben, nämlich solche, die vom Bundesrat eröffnet werden, und solche zu Vorhaben von untergeordneter Bedeutung, die von einem Departement oder von der Bundeskanzlei eröffnet werden. Drittens soll die Transparenz der Ergebniskommunikation verbessert werden. Viertens wird die Begründungspflicht bei Fristverkürzungen und die Möglichkeit der Fristverlängerung in bestimmten Fällen und Situationen eingeführt. Schliesslich, fünftens, wird das konferenzielle Verfahren abgeschafft.
Das Vernehmlassungsverfahren ist ein wichtiges Instrument. Es geht darum, frühzeitig Transparenz über beabsichtigte Gesetzesprojekte zu schaffen und die Chancen der Vorlagen zu testen. Das Verfahren dient dazu, die Erwartungssicherheit der Rechtsunterworfenen zu fördern.
Im Namen der SPK unseres Rates bitte ich Sie, auf diese Vorlage einzutreten.