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Casanova Corina · 2014-06-02

Casanova Corina · Graubünden · 2014-06-02

Wortprotokoll

Die Motion wurde im Oktober 2010 vom Nationalrat und im September 2011 vom Ständerat angenommen. Der Bundesrat hat sich mit der Annahme der Motion bereiterklärt, sich für land- und forstwirtschaftliche Maschinen auf die Übernahme der EU-Regelungen zu beschränken und vorderhand keine strengeren Vorschriften zu erlassen; dies, obwohl land- und forstwirtschaftliche Maschinen rund 20 Prozent des krebserregenden Dieselrusses in der Schweiz verursachen, was für die Beschäftigten eine ernsthafte Beeinträchtigung ihrer Gesundheit darstellt.

Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat Dieselabgase im Juni 2012 von "wahrscheinlich krebserzeugend" zu "definitiv krebserzeugend" umgestuft. Zur Senkung der Dieselrussemissionen des Non-Road-Bereichs war unter anderem vorgesehen, frühzeitig einen Partikelemissionsgrenzwert für neue Traktoren festzulegen. Das ging auf die Motion Jenny 07.3161 zurück. Auf die Umsetzung dieser Massnahme wurde jedoch aus Gründen der besonders angespannten wirtschaftlichen Lage der schweizerischen Landwirtschaft verzichtet. Die Kommission des Ständerates beantragt die Abschreibung dieser Motion.

In diesem Sinne beantragt Ihnen auch der Bundesrat die Abschreibung.

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