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Casanova Corina · 2014-06-02

Casanova Corina · Graubünden · 2014-06-02

Wortprotokoll

Herr Nationalrat Glättli, mit Ihrer Motion rennen Sie eigentlich offene Türen ein. Ihre Forderungen entsprechen der Strategie des Bundesrates und den Plänen der Kantone. Erstens: Der elektronische Stimmkanal wird erst dann ausgedehnt, wenn die Verifizierbarkeit eingeführt ist. Zweitens: Der Zugang zu den Quellcodes der Systeme der zweiten Generation wird erleichtert. Das haben die Kantone Anfang dieses Jahres auch so kommuniziert. Eine Annahme der Motion droht den Weg zu Systemen der zweiten Generation jedoch zu verbauen.

Im Juni 2013 hat der Bundesrat den dritten Bericht zu Vote électronique verabschiedet. Er präsentierte damit seine Strategie für die flächendeckende Einführung des elektronischen Stimmkanals. Die Verordnung über die politischen Rechte wurde revidiert. Eine neue Verordnung der Bundeskanzlei über die elektronische Stimmabgabe wurde geschaffen. Beide Rechtsgrundlagen sind am 15. Januar dieses Jahres in Kraft getreten. Sie folgen dem Motto "Sicherheit vor Tempo". Dem Bundesrat ist dieses Thema sehr wichtig, er ist sich bewusst, dass es um die Glaubwürdigkeit unserer Institutionen geht, vor allem auch in Bezug auf die politischen Rechte.

Im Zentrum der neuen Sicherheitsanforderungen steht die Verifizierbarkeit. Die Verifizierbarkeit erlaubt es nämlich zu kontrollieren, ob die Stimmen korrekt übermittelt, ob sie korrekt registriert und ob sie korrekt ausgezählt wurden. Ausserdem werden die neuen Systeme von einer durch den Bund akkreditierten Stelle zertifiziert. Erst wenn die Systeme diese neuen Anforderungen erfüllen, werden die Kantone beim Bundesrat eine Erhöhung der Limiten beantragen können. Ich kann Ihnen bestätigen, dass die Kantone bereits daran sind, die Systeme der zweiten Generation zu entwickeln. Auch sie verfolgen die Strategie des Bundesrates. Gemäss den Angaben der Kantone werden ab dem Jahr 2015 Systeme mit der individuellen Verifizierbarkeit eingesetzt. Anders gesagt: Die heutigen Systeme werden nur noch im Rahmen von zwei Urnengängen verwendet.

Die Motion fordert ausserdem die Offenlegung der Quellcodes. Auch in diesem Punkt kann ich Entwarnung geben. Anfang dieses Jahres haben die Kantone kommuniziert, dass sie den Zugang zu den Quellcodes der Systeme der zweiten Generation erleichtern werden. Damit setzen sie die Forderung der Motion um, und die geforderte Transparenz wird damit auch gewährleistet sein.

In Anbetracht dieser Rahmenbedingungen hätte eine Annahme der Motion trotzdem weitreichende Konsequenzen: Sie würde erstens ein faktisches Moratorium bei der Einführung der elektronischen Stimmabgabe auslösen; zweitens würden die kantonalen Parlamente die Budgets für die Entwicklung von verifizierbaren Systemen kaum noch gutheissen, weil ihnen die nötige Planungssicherheit fehlen würde; und drittens wäre ein Misstrauensvotum gegenüber unseren Wahl- und Abstimmungsverfahren nicht einfach auszuräumen. Innerhalb weniger Monate werden wir aber über neue, verifizierbare Systeme verfügen.

In diesem Sinne beantrage ich Ihnen, die Motion abzulehnen.