Schwander Pirmin · Nationalrat · 2014-06-02
Schwander Pirmin · Nationalrat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2014-06-02
Wortprotokoll
Ich bitte Sie, der Minderheit zu folgen und der parlamentarischen Initiative Folge zu geben. [PAGE 805]
Die Mehrheit der Kommission betont, dass es wünschenswert sein könne, wenn ausserparlamentarische Kommissionen auch von der Meinung des Bundesrates abweichende Meinungen kundtäten. Das in den Expertengremien vorhandene Faktenwissen solle allen zugutekommen. Das ist mehr oder weniger die Hauptbegründung.
Diese Meinung der Kommissionsmehrheit widerspricht ganz klar dem gesetzgeberischen Willen. Der Gesetzgeber, also wir, hat in Artikel 57a - das ist der Zweckartikel des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes - klar festgehalten, dass die ausserparlamentarischen Kommissionen den Bundesrat und die Verwaltung beraten - beraten! Nichts anderes als beraten; das ist der gesetzgeberische Wille.
Der Bundesrat nimmt denn auch diesen Willen des Gesetzgebers auf, wenn er in Artikel 8a der entsprechenden Verordnung festhält: "Verwaltungskommissionen haben beratende und vorbereitende Funktionen." Auch der Bundesrat will in seiner Verordnung keine andere Aufgabe als eine beratende Aufgabe. In Artikel 8e Absatz 2 Buchstabe f dieser Verordnung geht es nicht um die Orientierung der Öffentlichkeit durch ausserparlamentarische Kommissionen; es geht in dieser Bestimmung darum, wie und durch wen die Öffentlichkeit orientiert wird, wenn eine ausserparlamentarische Kommission eingesetzt wird. Es geht hier also nicht darum, dass die Kommission selbst die Öffentlichkeit orientiert. Es geht hier um die Einsetzungsverfügung bezüglich der parlamentarischen Kommission. Das muss selbstverständlich öffentlich kommuniziert werden. Es ist von Vorteil, wenn dies durch den Bundesrat selbst kommuniziert wird. Es kann doch nicht sein, dass ein Berater plötzlich die Seite wechselt und vom Berater zum Gegner des Bundesrates wird, und das notabene auf Kosten des Steuerzahlers.
Ich habe es einmal nachgezählt: Wir haben mittlerweile 110 gesellschaftsorientierte Kommissionen und 11 marktorientierte Kommissionen. Ich gehe jetzt nicht darauf ein, was der Unterschied zwischen diesen beiden Kommissionsformen ist. Es dient meines Erachtens der Transparenz nicht, wenn diese 121 Kommissionen dereinst im Auftrag des Bundesrates in der Öffentlichkeit plötzlich eine andere Meinung vertreten. Das gibt nur einen Kommunikationssalat auf Kosten des Steuerzahlers.
Ich bitte Sie dringend, der parlamentarischen Initiative Folge zu geben. Die heutige, vom Bundesrat erduldete Praxis widerspricht ganz klar dem Willen des Gesetzgebers - unserem Willen. Sie muss demzufolge auf Gesetzesstufe präzisiert werden, wie es die parlamentarische Initiative verlangt. Ich danke Ihnen für Ihre Unterstützung.