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Binder Max · Nationalrat · 2014-06-02

Binder Max · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2014-06-02

Wortprotokoll

Ich habe die Diskussion im Nationalrat miterlebt, ich habe auch die Diskussion im Ständerat eng mitverfolgt. Im Ständerat hätte man zeitweise glauben können, es geschehe Willkürliches, Ungeheuerliches, Ungebührliches, ja sogar Unverantwortliches. Man hätte glauben können, mit dieser Vorlage würden alt Bundesräte bis an ihr Lebensende zum Nichtstun verurteilt - und dies, noch bevor sie alt Bundesräte sind. Aber da würden Sie mich schlecht kennen, wenn Sie glaubten, ich würde eine derartige Regelung vorschlagen. Nein, dem ist nicht so! Ich habe mich schon vor mehreren Jahren damit befasst, und die Situation von Bundesrat Leuenberger war für mich lediglich eine Bestätigung der Richtigkeit meines Vorstosses. Kollegin Leutenegger Oberholzer und ich forderten fast gleichzeitig, aber völlig unabhängig voneinander eine lediglich kleine, moderate Einschränkung bei der Annahme von Mandaten während zweier Jahre. Die beiden Staatspolitischen Kommissionen konkretisierten dies sodann. Es ist kein Berufsverbot, es ist keine Missachtung des Milizsystems, es ist keine Verurteilung zum Nichtstun.

Aber was ist es denn nun? Es ist eine sinnvolle und leichte Einschränkung bei der Annahme von Mandaten und im Eingehen eines Arbeitsverhältnisses. Wichtig ist, dass diese Einschränkung nicht generell gilt, sondern nur für Tätigkeiten bei Unternehmen, die im unmittelbaren Zusammenhang stehen zur Tätigkeit des betreffenden Bundesrates oder der betreffenden Bundesrätin als Departementsvorsteher bzw. -vorsteherin oder zu dessen bzw. deren Verwaltungseinheiten. So wäre es z. B. ausgeschlossen, dass Bundesrat Maurer in den Verwaltungsrat der Ruag gewählt würde. Es wäre auch ausgeschlossen, dass Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf eine Tätigkeit bei der Schweizerischen Nationalbank oder bei der Finma in Angriff nehmen würde. Dies gälte für mindestens zwei Jahre. Tätigkeiten in anderen Wirtschaftssektoren stünden ihnen sofort offen, andere jedoch erst nach zwei Jahren.

Es wurde im Ständerat auch die Frage gestellt, warum zwei Jahre vorgegeben seien, warum nicht fünf, nicht zehn, nicht zwölf, weshalb gerade zwei. Ich habe in meiner parlamentarischen Initiative eine Regelung von vier Jahren gefordert, in der Überzeugung, dass dann verschiedene Geschäfte abgeschlossen seien und eine genügende und damit gesunde Distanz zur bundesrätlichen Tätigkeit im Zusammenhang mit damals zur Diskussion stehenden Unternehmen bestehen würde. Die Kommissionen und der Nationalrat haben nun eine Frist von zwei Jahren festgelegt. Das befriedigt mich [PAGE 779] nicht ganz, aber ich kann diesem Entscheid durchaus folgen.

Frau Leutenegger Oberholzer hat es schon gesagt: Glaubwürdigkeit ist eines der höchsten und wichtigsten Güter in der Politik. Wir erlebten das in der Vergangenheit, wir erleben das in der Gegenwart und werden es zunehmend, nicht zuletzt dank des Öffentlichkeitsprinzips, auch in der Zukunft erleben. Das trifft nicht nur, aber insbesondere bei Exekutivämtern zu.

Es geht mir auch nicht um ein Misstrauen gegenüber dem ganzen Bundesrat oder seinen Mitgliedern, wie das im Ständerat auch angeführt wurde. Wenn diese kleine Gesetzesänderung als Misstrauen gegenüber dem Bundesrat ausgelegt würde, dann wäre, so muss ich Ihnen sagen, jedes Gesetz ein Misstrauen gegenüber der ganzen Bevölkerung: Man misstraut jemandem, macht ein Gesetz und hofft dann natürlich, er halte es ein. Nein, das ist nun lediglich eine absolut moderate Regelung, wie wir sie übrigens auch in der Privatwirtschaft bestens kennen und wo sie auch bestens gelebt wird.

Tatsächlich gehe ich auch mit all jenen einig, die sagen, dass ein Gesetz Ethik und Moral, Anstand und Verantwortung nicht in jedem Fall regeln könne. Da bin ich völlig mit Ihnen einig. Dennoch bin ich absolut der Meinung, dass diese Regelung auch eine präventive Wirkung haben würde. Ich glaube, das ist unbestritten. Diese ist aus meiner Sicht höher zu gewichten als der Verhaltenskodex, den sich der Bundesrat auferlegt hat. Immerhin zeigt das Beispiel, dass auch der Bundesrat offenbar gewissen Handlungsbedarf feststellt.

Deshalb bitte ich Sie, hier auf diese moderate - ich sage es noch einmal: moderate! - Einschränkung bei der Annahme von Mandaten und Tätigkeiten von alt Bundesräten während zweier Jahre in Unternehmen, die im unmittelbaren Zusammenhang mit der Tätigkeit als Departementsvorsteherin oder Departementsvorsteher stehen, einzutreten.

Die SVP-Fraktion wird in der grossen Mehrheit auf dieses Geschäft eintreten.

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