Casanova Corina · 2014-06-02
Casanova Corina · Graubünden · 2014-06-02
Wortprotokoll
Der Ständerat ist auf die Vorlage nicht eingetreten. Es ist so, dass der Bundesrat sich der Thematik nicht verschlossen hat. Es gab einen unschönen Fall, in dem ein ehemaliges Mitglied des Bundesrates ein Mandat bei einer Firma annahm. Dann gab es Vorstösse, die dann auch zu dieser Vorlage geführt haben. Der Bundesrat ist aber nach wie vor der Meinung, dass es nicht nötig ist, hier eine Gesetzesvorlage auszuarbeiten.
Warum ist er dieser Meinung? Die Gesetzesvorlage mit der Karenzfrist, die Sie vorgesehen haben, ist eine Lex imperfecta, wie wir gehört haben, und sie lässt Interpretationsspielraum zu. Wer bestimmt, wann der Tatbestand überhaupt eingetreten ist? Es wäre eine Einzelfallgesetzgebung. Der Bundesrat ist der Meinung, dass das Aide-Mémoire ausreicht. Dieses Aide-Mémoire hat sich der Bundesrat ja gegeben, nachdem dieser Fall eingetreten ist, nämlich im Jahr 2011. Es besagt, dass Mitglieder des Bundesrates, die nach dem Ausscheiden aus dem Amt eine Erwerbstätigkeit aufnehmen, bei der Auswahl von Mandaten und Funktionen die erforderliche Sorgfalt walten zu lassen und auf eine Tätigkeit, bei der aufgrund ihres früheren Amtes Interessenkonflikte entstehen können, zu verzichten hätten. Der Bundesrat ist fest davon überzeugt, dass die Regelung der Sorgfaltspflicht im Aide-Mémoire absolut ausreichend ist.
Es wurde gesagt, es gehe um die Glaubwürdigkeit der Institutionen. Da gebe ich Ihnen allen Recht. Aber was trägt zur Glaubwürdigkeit bei? Braucht es dafür eine Gesetzesänderung? Der Bundesrat ist überzeugt, dass die Verhaltensnorm im Aide-Mémoire dafür ausreichend ist. Es ist nämlich mehr als das, was vorher bestand. Vorher gab es überhaupt nichts. Von daher ist die Norm, die im Aide-Mémoire festgehalten worden ist, ein Zusatz. Sie entspricht einer moralischen Pflicht. Es ist eine Sorgfaltspflichtregelung, die da getroffen worden ist. Man kann die Thematik auch nicht mit dem Konkurrenzverbot vergleichen, das in der Privatwirtschaft gilt. Damit kann man es nicht vergleichen. Was wäre denn die vergleichbare Stellung, die ein Bundesrat innehaben könnte, wenn er vom Amt zurücktritt? Es ist eine pragmatische Regelung. Das ist der Weg, den die Schweiz in der Regel einschlägt, um ein Problem zu lösen.
Der Bundesrat ist überzeugt, dass die Gesetzesvorlage den Interessen der Schweiz widersprechen würde: Es ist wichtig, dass ehemalige Mitglieder des Bundesrates in internationalen Organisationen oder - in schwierigen Situationen - in Wirtschaftsunternehmen Einsitz nehmen können.
Es besteht kein unmittelbarer Handlungsbedarf. Daher beantragt Ihnen der Bundesrat, der Minderheit zu folgen und auf die Vorlage nicht einzutreten.