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Engler Stefan · Ständerat · 2014-09-23

Engler Stefan · Ständerat · Graubünden · Fraktion CVP-EVP · 2014-09-23

Wortprotokoll

Ich möchte vorausschicken - und ich spreche da sicher auch für die Mehrheit, welche die Ablehnung der Standesinitiative empfiehlt -, dass die Diskriminierung wegen der sexuellen Ausrichtung auch von uns verurteilt wird und dass es überhaupt keinen Grund gibt, bei solchen Persönlichkeitsverletzungen wegzuschauen. Was will jetzt aber die Initiative? Diese Initiative will ein Zweifaches: die Anpassung der Bundesverfassung in Artikel 8 Absatz 2 und zusätzlich die Anpassung des Strafgesetzbuches, um dieses mit dem zusätzlichen Diskriminierungstatbestand zu ergänzen. Herr Kollege Cramer, ich habe Ihnen gut zugehört und respektiere auch die Haltung, die diese Standesinitiative veranlasst hat. Die Anzahl Fälle von Diskriminierungen im Kanton Genf dürfte auch sehr unterschiedlich sein im Vergleich mit den Erfahrungen, die man dazu in den Kantonen Graubünden, Uri oder Appenzell macht. Je städtischer der Kanton, desto ausgeprägter dürfte auch die ganze Problematik sein.

Ich habe die Gründe aufgezählt, weshalb eine Mehrheit sich gegen die Annahme der Standesinitiative stellt. Wir sprechen heute auch nicht über die parlamentarische Initiative Reynard, sondern wir sprechen über die Standesinitiative Genf. Es gibt zwei Überlegungen, die ich noch nachschieben möchte, Kollege Cramer hat das aber angesprochen: Zurzeit wird seitens des Bundesrates ein Bericht erarbeitet in Erfüllung eines angenommenen Postulates Naef (12.3543), der aufzeigen soll, gegen welche Diskriminierungen Menschen heute vor allem anzukämpfen haben. Es soll auch aufgezeigt werden, mit welchen Rechtsinstrumenten - und das rechtsvergleichend - diese Diskriminierungen bekämpft werden können. Von der Bundesverwaltung wurde uns gesagt, dass dieser Bericht im Frühling 2016 vorliegen soll. Das war ein weiterer Grund, weshalb sich die Mehrheit gesagt hat, dass es keinen Sinn macht, bereits heute, ohne dass die Resultate dieses Berichtes vorliegen, schon entsprechende Gesetzesänderungen in Angriff zu nehmen. Dieser Bericht will nämlich die Wirksamkeit verschiedener Rechtsinstrumente zur Bekämpfung von Diskriminierungen aufzeigen.

Eine zweite Überlegung in diesem Zusammenhang ist der Umstand, dass zu Artikel 261bis StGB seit dem Inkrafttreten eigentlich nur sehr wenige Urteile ergangen sind. Das hat seinen Grund. Im Jahresdurchschnitt sind es etwa dreissig Urteile gegen Erwachsene und zehn gegen Jugendliche. Das zeigt an und für sich schon die Schwierigkeit bei der Auslegung des Straftatbestandes auf. Ich gehe davon aus, dass eine Ausweitung der Rassismusstrafnorm auf einen weiteren Straftatbestand nicht dazu beitragen kann, dass die Auslegungs- und Abgrenzungsschwierigkeiten einfacher würden.

Auch deshalb möchte ich Sie im Namen der Mehrheit bitten, der Standesinitiative keine Folge zu geben.

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