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Kiener Nellen Margret · Nationalrat · 2009-04-30

Kiener Nellen Margret · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2009-04-30

Wortprotokoll

Ich möchte Sie bitten, mein Postulat anzunehmen, welches den Bundesrat beauftragt, einen Bericht vorzulegen, in welchem er uns Varianten vorschlägt, wie auch in der Schweiz - wie in vielen europäischen Ländern - die Lohneinkommen an der Quelle besteuert werden könnten. Damit könnten Steuerverluste vermieden werden, aufwendige Mahn-, Betreibungs- und Inkassoverfahren entfallen, und vor allem würden die Menschen mit tiefen, mit sinkenden Einkommen sehr entlastet, weil sie nicht in die Problematik von Steuerschulden und -rückständen getrieben würden.

Ich nehme den Bundesrat beim Wort: Der Bundesrat hat 2005 seine Absicht bekundet, verschiedene Reformoptionen zu prüfen. Er hat in seinen Antworten auf das Postulat Zisyadis 05.3330, die Anfragen Berset 05.1112, Berberat 05.1126 und Berberat 05.5276 auch die Vor- und Nachteile der Quellensteuer aus seiner Sicht erläutert. Er hat sich, die anstehende Gesamtreform als Begründung nennend, dagegen ausgesprochen, eine Quellensteuer im Rahmen des geltenden Steuersystems zu prüfen und einzuführen. Er hat aber damals gleichzeitig seine Absicht erklärt, eine Quellenbesteuerung im Rahmen der grundlegenden Steuerreformen als Option in Betracht zu ziehen.

Was diese Aussage betrifft, nehme ich, Herr Bundespräsident, den Bundesrat beim Wort. Jetzt ist der Moment, eine solche Prüfung vorzunehmen, jetzt ist auch wirtschaftlich ein Zeitpunkt, in dem eine solche Massnahme angezeigt ist.

Als Parlamentarierin werde ich auf kaum ein steuerliches Anliegen so oft angesprochen wie auf diese in der Schweiz fehlende Lösung, die eben zum Beispiel in Deutschland existiert: dass also für alle Lohnempfängerinnen und Lohnempfänger der Steuerbetrag auf dem Lohneinkommen direkt bei der Lohnabrechnung in Abzug gebracht wird. Wir kennen ja dieses System in der Schweiz schon für die Zuwandererinnen und Zuwanderer aus dem Ausland. Alle Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sind sich das gewohnt - und es funktioniert, meine ich, sogar ohne Bezugsprovision sehr gut, Herr Bundespräsident. Das System ist bekannt, es läuft; es läuft auch bei Arbeitsorten, die nicht mit dem Wohnkanton korrelieren. Es geht also darum zu prüfen, wie und in welchen Varianten dieser Quellensteuerbezug auch auf die Schweizerinnen und Schweizer ausgedehnt werden kann. [PAGE 775]

Ich werde angesprochen von Organisationen, welche bedürftige Menschen, Leute mit Steuerschulden unterstützen - es sind namhafte karitative Organisationen. Sprechen Sie mit den Fachleuten dieser Organisationen! Für sie alle ist dieser fehlende Quellensteuerbezug in der Schweiz eine grosse Belastung, ein grosses Ärgernis. Sprechen Sie mit den Beraterinnen und Beratern der Schuldensanierungsstellen: Das ist ihr tägliches Brot - leider. In anderen Ländern existiert das nicht. Menschen, die von anderen Ländern in die Schweiz kommen, sind sehr erstaunt, dass sich hier bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern solche Steuerschulden kumulieren können und die Menschen in Not und Bedrängnis bringen.

Daher, Herr Bundespräsident, finde ich auch die Antwort des Bundesrates teilweise sehr deplatziert, wenn er im ersten Absatz seiner Antwort darauf verweist, dass das Schweizer Steuersystem von einer liberalen politischen Kultur geprägt sei, dass im Mittelpunkt der verantwortungsbewusste, ehrliche Bürger und "nicht ein potenzieller 'Straftäter'" stehe. Herr Bundespräsident, darum geht es nicht! Es geht darum, Menschen mit Steuerschulden präventiv zu entlasten, wie es viele andere europäische Länder bereits tun.

Ich bitte Sie um Annahme meines Postulates.

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