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Müller Philipp · Nationalrat · 2009-04-30

Müller Philipp · Nationalrat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2009-04-30

Wortprotokoll

Neuen Gesetzen ist eigen, dass sie sich im alltäglichen Leben zu bewähren haben. Die Gerichtspraxis hinterfragt diese Gesetze laufend. Dadurch können sich auch Lücken zeigen. Dies gilt selbstverständlich auch für das seit dem 1. Januar 2008 geltende Ausländergesetz, liegt doch auch im Bereich der Ausländer mit Jahresaufenthalts- und Niederlassungsbewilligungen noch immer vieles im Argen.

Dass hier Handlungsbedarf herrscht, zeigen folgende Fakten: Der Anteil von Ausländern mit Wohnsitz in der Schweiz bei den ermittelten Tätern von schweren Delikten vor allem gegen die körperliche Integrität beträgt über 40 Prozent. Dabei geht es um vorsätzliche Tötung, Vergewaltigung, Körperverletzung, Raub, Nötigung und Freiheitsberaubung. Solche Delinquenten haben ihr Gastrecht verwirkt und sind auszuweisen. Das heutige Recht belässt jedoch diesbezüglich den Gerichten einen grossen Spielraum, was zu einer kantonal sehr unterschiedlichen Ausweisungspraxis führt. Das ist zu korrigieren, indem im Gesetz festgeschrieben wird, dass bei schweren Delikten eine zwingende Ausweisung aus der Schweiz zu erfolgen hat.

Wenn man den öffentlichen Verlautbarungen Glauben schenken darf, ist man sich zumindest im bürgerlichen Lager einig darüber, dass hier Handlungsbedarf gegeben ist. Einzig für die SP ist die Welt in diesem Bereich noch in Ordnung. Sie lässt damit ihrem im vergangenen Herbst beschlossenen neuen Sicherheitspapier keine Taten folgen und vertraut bei den Ausweisungsmöglichkeiten auf die heutige unverbindliche Kann-Formulierung im Ausländergesetz.

Bei den Rezepten zur Bekämpfung der Missstände öffnen sich jedoch auch im bürgerlichen Lager grosse Gräben. In der Kommission wurde die vorliegende Initiative lediglich von den FDP- und den CVP-Vertretern unterstützt. Die SVP hat ihre Basis aufmarschieren lassen, Unterschriften sammeln lassen und setzt ausschliesslich auf ihre eigene Ausschaffungs-Initiative. Ein Deliktekatalog, wie er in dieser Initiative aufgelistet ist, gehört jedoch nicht in eine Verfassung; dies ist auf Gesetzesstufe zu regeln. Die FDP hat denn auch im September 2008 die vorliegende parlamentarische Initiative eingereicht, welche die sofortige und konsequente Ausweisung von kriminellen Ausländern zum Ziel hat.

Auch der Bundesrat hat erkannt, dass er den berechtigten Forderungen nach einer konsequenteren Bekämpfung von Missbräuchen unseres Gastrechtes nachkommen muss: Er hat einen eigenen Massnahmenkatalog in die Vernehmlassung geschickt. Darin wird auf eine Schwelle von mindestens zwei Jahren Freiheitsstrafe gesetzt, um den Widerruf der Bewilligung zwingend auszugestalten, unabhängig von der Deliktart. Einzig das ausgesprochene Strafmass soll also über eine Ausweisung entscheiden. Damit ist zu befürchten, dass sich die Rechtsprechung an dieser Strafe ausrichten wird; das führt zu neuer Rechtsunsicherheit. Gedacht als indirekter Gegenvorschlag zur SVP-Initiative, bleiben die bundesrätlichen Massnahmen auf halbem Weg stehen. Die diesbezüglichen Vernehmlassungsergebnisse werden den Parlamentsentscheid zu diesem indirekten Gegenvorschlag kaum beeinflussen können. Die angerichtete Suppe wird wohl eher noch mehr versalzen.

So, wie sich die Situation heute präsentiert, ist dafür auch kaum eine parlamentarische Mehrheit zu finden. Der gordische Knoten muss also durchschlagen werden. Denken wir folglich das Undenkbare: Die SVP will schnell und konsequent gegen kriminelle Ausländer vorgehen und unterstützt die vorliegende, rasch umsetzbare Initiative, da ihre Ausschaffungs-Initiative bis zur Umsetzung ohnehin noch Jahre benötigen würde; die SP stellt die berechtigten Sicherheitsanliegen der Bevölkerung über ihre ideologische Sichtweise; die FDP, unterstützt von der CVP, lässt mit sich über die Deliktarten reden, die zur zwingenden Ausweisung führen. Das alles ist lediglich eine Frage des politischen Willens. Das Undenkbare würde zur Realität.

Geben Sie bitte der vorliegenden Initiative Folge; sie befindet sich in der Vorprüfung. Das bedeutet, dass Sie heute der Auffassung zustimmen, dass ein grundsätzlicher Handlungsbedarf besteht - nicht mehr und nicht weniger.