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Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · 2009-04-30

Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2009-04-30

Wortprotokoll

Die LSVA beruht auf einem einfachen Prinzip; das haben Sie gestern durch die Behandlung des entsprechenden Gesetzes ja bestätigt. Die LSVA kann keine Ausnahmen dulden, weil sonst das Ganze praktisch nicht mehr handhabbar ist. Es gibt aber heute eine Ausnahme; diese haben wir dem Transportgewerbe gewährt, indem Fahrschulfahrzeuge vollständig von der LSVA befreit sind. Um Missbrauch zu verhindern, ist das allerdings nur für jene Fahrzeuge, die effektiv für Fahrschulzwecke eingesetzt werden, eingeführt worden. Aber immerhin: Diese Ausnahme besteht heute.

Wenn wir jetzt weitere Sonderlösungen ins Auge fassen, dann wird das Ganze schwierig. Es ist eigentlich bezeichnend, dass die Frau Nationalratspräsidentin vorhin geradezu im Namen von "beaucoup d'autres associations" gesprochen hat. Das zeigt eben, dass hier möglicherweise bereits eine Warteliste besteht und dass dann Folgebegehren kommen könnten. Die Befreiung ist aufwendig, auch in der Kontrolle.

Deshalb bittet Sie der Bundesrat, neben der Befreiung für die Fahrschulfahrzeuge, die wir dem Transportgewerbe heute schon bewilligt haben, keine weiteren Konzessionen zu machen.

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