Schenker Silvia · Nationalrat · 2009-04-30
Schenker Silvia · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2009-04-30
Wortprotokoll
Kommissionsmehrheit und Kommissionsminderheit sind sich einig: Der Bericht der Eidgenössischen Finanzkontrolle zur Hilfsmittelpolitik zugunsten der Behinderten zeigt Probleme auf, die ernst zu nehmen sind. Wer hörbehindert ist und demzufolge ein Hörgerät braucht, soll ein Gerät von einer guten Qualität und zu einem angemessenen Preis erhalten. Der Bericht der Eidgenössischen Finanzkontrolle zeigt auf, dass sich die Ausgaben für Hörmittel in der IV und der AHV in den Jahren 1995 bis 2005 verdoppelt haben. In der IV und der AHV wurden 114 Millionen Franken für Hörmittel ausgegeben. 23 Millionen Franken wurden für die medizinischen Expertisen [PAGE 786] ausgegeben. Die Eidgenössische Finanzkontrolle kommt zur Einschätzung, dass BSV sei in den Verhandlungen mit den Leistungserbringern der Branche in einer schwachen Position. Trotz der Bemühungen des BSV, so der Bericht, seien die Tarife zu hoch. Im Bericht wird eine Reihe von Massnahmen vorgeschlagen, die dazu beitragen könnten, das Versorgungsniveau beizubehalten, aber in Bezug auf die Tarife und Preise etwas zu bewegen. Dies soll nicht nur zum Vorteil der Sozialversicherungen sein, sondern auch den Betroffenen eine finanzielle Entlastung bringen.
Die Vorschläge der Kommission sind vielfältig. Sie reichen von einer Überprüfung der Dienstleistungen der Akustiker über die Abschaffung des Besitzstandes bis hin zum Vorschlag, die Beschaffung von Hörgeräten mittels Ausschreibung zu prüfen. Das ist genau der Prozess, der jetzt im Gange ist. Inzwischen wurde dieser Prozess vom Bundesverwaltungsgericht jedoch unterbunden. Jetzt sind Verhandlungen mit der Branche und dem BSV im Gange. Der in der Chronologie letzte Vorschlag der Finanzkontrolle war der, die Überführung der Hörgerätepolitik in die Krankenversicherung zu überprüfen. Das ist das, was die parlamentarische Initiative Wehrli verlangt.
Die Kommission hat die parlamentarische Initiative Wehrli an der Sitzung vom 14. Januar 2008 geprüft und sich mit 12 zu 9 Stimmen bei 2 Enthaltungen entschieden, sie abzulehnen. Es waren im Wesentlichen die folgenden Gründe, die zu diesem Entscheid geführt haben: Die Versorgung mit Hörgeräten gehört zunächst zu einem wichtigen Aspekt der Integration ins Erwerbsleben. Sie aus der Invalidenversicherung zu entfernen, nur weil es Probleme mit der Preispolitik in der Branche gibt, erschien der Mehrheit der Kommission falsch. Die Mehrheit der Kommission ist der Meinung, es sei für die Krankenversicherer nicht einfacher als für das BSV, die Preispolitik in der Branche zu beeinflussen. Dies spreche gegen eine Verlagerung der Hörgeräteversorgung und damit des Problems in die Krankenversicherung. Es wurde darüber hinaus befürchtet, dass mit einer Verschiebung ins KVG die finanzielle Belastung der Betroffenen sogar grösser werden könnte.
Die Mehrheit der SGK ist sich bewusst, dass das Problem der Hörgeräteversorgung mit der Ablehnung der parlamentarischen Initiative Wehrli nicht gelöst ist. Die laufenden Verhandlungen zwischen der Branche und dem BSV führen hoffentlich zu einer Lösung, die von allen akzeptiert werden kann und die gleichzeitig eine qualitativ hochstehende Versorgung für die Betroffenen bedeutet. Die Kommissionsmehrheit ist aber auch der Meinung, dass das Problem durch eine Annahme der Initiative und damit eine Verschiebung eines beträchtlichen Kostenblocks ins KVG nicht gelöst wird.
Eine Minderheit der Kommission, die sich nachher auch noch äussern wird, ist der Meinung, das KVG biete bessere Möglichkeiten, die Preispolitik in der Branche zu beeinflussen, eine Verschiebung der Hörgeräteversorgung ins KVG sei darum sinnvoll und richtig.
Namens der Kommissionsmehrheit bitte ich Sie, der parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben.