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Riklin Kathy · Nationalrat · 2009-04-30

Riklin Kathy · Nationalrat · Zürich · Fraktion CVP/EVP/glp · 2009-04-30

Wortprotokoll

Am 3. Oktober 2008 reichte die SVP-Fraktion eine parlamentarische Initiative mit folgendem Text ein: "Das Gesuch des Bundesrates vom 26. Mai 1992 über die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen mit der Europäischen Union (Beitrittsgesuch) wird zurückgezogen." Die APK des Nationalrates hat am 19. Januar dieses Jahres mit 13 zu 8 Stimmen bei 3 Enthaltungen beschlossen, der parlamentarischen Initiative sei keine Folge zu geben. Eine Minderheit beantragt, ihr sei Folge zu geben. Die Kommissionsmehrheit ist der Ansicht, dass das Beitrittsgesuch keinerlei Wirkung habe und die Schweiz keineswegs zur Aufnahme von Beitrittsverhandlungen verpflichte.

Das EU-Beitrittsgesuch vom 20. Mai 1992 - das uns vorliegende, vierzeilige Schreiben - wurde am 26. Mai 1992 in Brüssel hinterlegt: je ein Gesuch für die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft, die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl und die Europäische Atomgemeinschaft. Zu jener Zeit war nur der gemeinsame Beitritt zu allen drei Gemeinschaften möglich. Seit Inkrafttreten des Unionsvertrags, des Vertrags von Maastricht, am 1. November 1993 kann aber nur mehr der EU beigetreten werden. Dies zur korrekten Geschichtsschreibung.

Nach dem negativen Abstimmungsresultat vom 6. Dezember 1992 zum EWR ist das Beitrittsgesuch eingefroren worden. Für einen effektiven Antrag auf einen EU-Beitritt müsste ein neuer Anlauf genommen werden. Der Bundesrat hat kurz nach dem für die Schweizer Regierung bedauerlichen negativen Volksentscheid die Konsequenzen gezogen. Mit einer Erklärung vom 13. Januar 1993 sowie der dem Protokoll der Sitzung vom 5. Februar 1993 des Gemischten Ausschusses des Freihandelsabkommens in Brüssel angehängten Erklärung wurde vom Bundesrat festgehalten, dass das Beitrittsgesuch suspendiert sei.

Ihre APK hat die Dokumente aus dem Jahr 1993 vom Integrationsbüro erhalten. Die Protokolle haben heute nur noch historischen Wert.

Der Rückzug des EU-Beitrittsgesuchs gab in diesem Parlament und auf den Podien im ganzen Land schon öfters zu Diskussionen Anlass. Es wurde bereits mehrmals geprüft, ob das EU-Beitrittsgesuch zurückgezogen werden solle: 2003 wurde eine Petition zum Rückzug des EU-Beitrittsgesuchs eingereicht. Die Petition wurde von der APK-SR und von der APK-NR behandelt, ohne dass ihr Folge gegeben worden wäre. Im Jahr 2005 haben die SVP-Fraktion und Gerold Bührer je eine Motion mit ähnlichem Inhalt eingereicht und auch den Rückzug des Beitrittsgesuchs verlangt. 2006 verlangte der Kanton Schwyz mit einer Standesinitiative ebenfalls den Rückzug des Gesuchs der Schweiz zum Beitritt zur Europäischen Union. Dies ist ein immer noch pendentes Geschäft dieses Rates. Und nur pro memoria: 2001 wurde die Volksinitiative "Ja zu Europa!", die eine sofortige Aufnahme von Beitrittsverhandlungen verlangte, mit 76,8 Prozent Neinstimmen abgelehnt. Diesen Volksentscheid hat die Europäische Union natürlich auch zur Kenntnis genommen; damit ist der Verlobungs- oder Heiratsantrag an die EU, um es verständlich auszudrücken, eigentlich hinfällig. Das Gesuch ist in den Brüsseler Archiven deponiert und bedeutungslos.

Rechtlich gesehen ist das Gesuch mit der Erklärung des Bundesrates 1993 nach der negativen EWR-Abstimmung bereits irrelevant geworden. Es war trotzdem das erklärte Ziel des Bundesrates, mittelfristig den EU-Beitritt anzustreben. Am 26. Oktober 2005 hat der Bundesrat eine Richtungsänderung vorgenommen, indem er den Beitritt als eine der verschiedenen Optionen bezeichnet hat. Die Absichten [PAGE 784] wurden gegenüber der Europäischen Union in unzähligen Kontakten klargemacht.

Die Beibehaltung des Beitrittsgesuchs als Option bedeutet übrigens nicht, dass die EU die Schweiz als Beitrittskandidatin betrachtet. Die Schweiz wird auch nie wie andere Beitrittskandidaten an den Verfassungskonvent oder an die Europakonferenz eingeladen.

Die grosse Mehrheit der APK vertritt die Auffassung, dass der Rückzug des Beitrittsgesuchs nach 17 Jahren international nur Befremden hervorrufen würde.

Eine erneute Diskussion über das verjährte Beitrittsgesuch könnte auf EU-Seite falsch aufgenommen werden. Der bilaterale Weg wurde am 8. Februar 2009 mit der Weiterführung der Personenfreizügigkeit und deren Ausdehnung auf Bulgarien und Rumänien einmal mehr bestätigt, mit 59,6 Prozent Jastimmen. Die Mehrheit Ihrer Aussenpolitischen Kommission ist der Meinung, dass ein Rückzug den bilateralen Weg unnötig erschweren könnte. Die Interessen der Schweiz könnten zu einem Zeitpunkt, in dem langwierige Verhandlungen zwischen der Schweiz und der EU über verschiedene Dossiers im Gange sind, zusätzlich belastet werden.

Die Diskussion in der APK hat zwar kurz vor der eminent wichtigen Abstimmung zur Weiterführung der Personenfreizügigkeit stattgefunden. Die Situation hat sich aber auch nach dem deutlichen Volksentscheid vom 8. Februar nicht geändert. Da in der Zwischenzeit kein unerwartetes oder besonders bedeutendes Vorkommnis die Beziehungen zwischen der Schweiz und der EU verändert hat, lässt sich eine erneute Debatte über den Rückzug des EU-Beitrittsgesuchs keineswegs rechtfertigen. Zudem wäre der Bundesrat und nicht das Parlament für den Rückzug des EU-Beitrittsgesuchs zuständig. Schliesslich würde der Rückzug des Beitrittsgesuchs zwar nicht unbedingt einen unfreundlichen Akt bedeuten, aber als ein orientierungsloses, unnötiges und unverständliches aussenpolitisches Handeln wahrgenommen.

Die APK bittet Sie mit 13 zu 8 Stimmen bei 3 Enthaltungen, der parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben.