Maier Thomas · Nationalrat · 2014-09-16
Maier Thomas · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2014-09-16
Wortprotokoll
Es kommt nicht häufig vor, hier aber schon: Wir erhalten bei diesem Geschäft quasi eine zweite Chance. Eigentlich geht es um etwas Einfaches, wenn auch gar Juristisch-Technisches, es geht um Verjährungsfristen bei der Strafverfolgung. Die Sanktionen für Vergehen im Sinne des Allgemeinen Teils des Strafgesetzbuches sollen nachgeführt werden. Zum Glück - aus unserer Sicht - hat der Ständerat an seinem Eintretensbeschluss, gefasst mit 29 zu 0 Stimmen, festgehalten. Mittlerweile konnten wir in der Kommission mit einem Kompromissvorschlag auch eine Lösung mit der Festsetzung der Verjährungsfristen auf zehn Jahre finden. In Steuersachen gelten aus unserer Sicht eben andere rechtliche Grundlagen als im Strafrecht. Fakt ist auch, dass heute alle Dokumente während zehn Jahren in meist elektronischen Archiven aufbewahrt werden. Das heisst, dass es bereits nach zehn Jahren schwierig ist, mögliche Aktenabläufe und -prozesse in Bezug auf Steuerangelegenheiten zu rekonstruieren.
In dem Sinne sind wir in der Kommission noch einmal auf die Vorlage eingetreten, haben der Lösung mit zehn Jahren gemäss Antrag der Mehrheit und am Ende der ganzen Vorlage zugestimmt. Es ist eine zielführende, saubere Lösung. Ich bitte Sie, ihr ebenfalls zuzustimmen.