Flückiger-Bäni Sylvia · Nationalrat · 2014-09-16
Flückiger-Bäni Sylvia · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2014-09-16
Wortprotokoll
Sie kennen meine Interessenbindung: Ich bin Vorstandsmitglied des Schweizerischen Gewerbeverbandes, der bei der Vorlage zur parlamentarischen Initiative Lustenberger die Version des Nationalrates unterstützt. Die parlamentarische Initiative Lustenberger wurde am 20. Juni 2003 eingereicht - man kann es kaum glauben: vor rund 11 Jahren. Sie wissen es, unser Kollege und Nationalratspräsident Ruedi Lustenberger ist Präsident des Verbandes Schweizerischer Schreinermeister und Möbelfabrikanten, ein Berufsverband, der bezüglich Lehrlingsausbildung zusammen mit weiteren Verbänden äusserst vorbildliche und wertvolle Arbeit leistet. Seine parlamentarische Initiative will eine Anpassung des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen erwirken. Damit soll die Ausbildung von Lernenden durch einen Anbieter bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen als positives Kriterium gewichtet werden. In all den Jahren hatte die parlamentarische Initiative verschiedene Hürden zu bewältigen. Es darf auch nicht unerwähnt bleiben, dass in der Vernehmlassung 17 Kantone und die Mehrheit der teilnehmenden Verbände und Organisationen der Vorlage zugestimmt haben.
Das Kriterium der Lehrlingsausbildung wird in einigen Kantonen bereits berücksichtigt. Recht und Praxis lassen dieses Zuschlagskriterium bei der Vergabe bereits heute zu, wenn auch in untergeordnetem Masse. Eine gesetzliche Verankerung auf Bundesebene stärkt damit auch das Engagement einzelner Kantone und Gemeinden in dieser Hinsicht.
Der Bundesrat wünscht nun eine andere, weichere Formulierung, welche aus seiner Sicht den Verpflichtungen der Schweiz gegenüber der WTO oder der EU besser nachkommt. Er befürchtet, dass ausländische Anbieter benachteiligt bzw. diskriminiert werden könnten und sich daraus Nachteile für die Schweiz ergeben könnten.
Die Schweiz wird für ihr duales Berufsbildungssystem bewundert. Diese Spitzenposition, welche unser Land im internationalen Wettbewerb stärkt, dürfen wir keineswegs preisgeben. Wenn allein aus dem Grund, dass ausländische Staaten unser System der Lehrlingsausbildung nicht kennen, das Ausbildungskriterium in der Schweiz nicht angewendet werden darf, schaffen wir letztendlich eine Diskriminierung der ausbildenden Unternehmen. Diese Diskriminierung ist abzulehnen! Bei jeder sich bietenden Gelegenheit betont auch der Bundesrat, wie einmalig unser duales Berufsbildungssystem sei. Es ist auch nachahmenswert, denn andere Länder interessieren sich immer mehr dafür.
Gestatten Sie mir, auf das neuste Buch von Rudolf Strahm hinzuweisen. Mit lobenden Worten hat er das duale Berufsbildungssystem präsentiert. Auch ein Blick auf seine Website ist sehr interessant. Da finden Sie einen Beitrag mit folgendem Titel: "Hebelt die EU die duale Berufsbildung aus?" Aus zeitlichen Gründen kann ich dazu nicht mehr sagen, aber schauen Sie selbst einmal nach.
Gerade in dieser Woche finden die Swiss Skills statt, die schweizerischen Berufsmeisterschaften, die Sie - so hoffe ich - auch besuchen werden, um den Einsatz und die Leistungen vieler junger Leute bewundern zu können. Dort ist die Qualität der Leistungserbringung und des beruflichen Nachwuchses vor Ort sichtbar, dort kämpfen die besten jungen Berufsleute um Ruhm und Ehre.
Jetzt haben wir auf der Fahne die Version des Ständerates zu Artikel 21 Absatz 1, die lautet: "Die Ausbildung von Lernenden kann nur ausserhalb des Staatsvertragsbereichs berücksichtigt werden." Das ist eine sehr komplizierte Formulierung; selbst Akademiker mussten mehrfach überlegen, was damit genau gemeint sein könnte - ich habe es getestet. Klar ist aber, dass wir mit der vorliegenden Softformulierung das Anliegen der parlamentarischen Initiative so verwässern, dass man praktisch auch gar nichts machen könnte, weil das Kriterium kaum zur Anwendung kommen wird.
Einerseits rühmen wir also bei jeder Gelegenheit das duale Berufsbildungssystem. Wenn es aber andererseits darum geht, Farbe zu bekennen, dazu zu stehen und diesen Erfolgsfaktor als starkes Signal oder eben als Kriterium bei der Vergabe von Aufträgen im öffentlichen Beschaffungswesen festzulegen, kneifen wir und wollen unsere Trümpfe aus der Hand geben? Das wäre ja wie Wein predigen und dann nur Wasser trinken! Haben wir doch den Mut und stehen wir zu unseren Erfolgen!
Jeder Betrieb, der Lehrlinge ausbildet, leistet einen grossen Beitrag an die Förderung des Berufsnachwuchses und die Ausbildung wertvoller Fachkräfte. Durch die Berücksichtigung der Lehrlingsausbildung bei öffentlichen [PAGE 1518] Ausschreibungen wird ein Unternehmen wettbewerbsfähiger, wenn es Lehrlingsplätze anbietet, und somit für seine Anstrengungen in der Berufsbildung belohnt. Diesen Satz habe ich übrigens der Homepage der CVP entnommen, er macht wirklich Sinn.
Ich bitte Sie, dem Antrag der Minderheit zuzustimmen und damit an der ursprünglichen Version des Nationalrates festzuhalten, gerade auch als Zeichen gegenüber dem Ausland und als Zeichen der Anerkennung des Engagements von Unternehmen zugunsten junger Leute. Es ist wirklich an der Zeit, einmal für unsere Anliegen einzustehen und dafür zu kämpfen!