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Pezzatti Bruno · Nationalrat · 2014-09-16

Pezzatti Bruno · Nationalrat · Zug · FDP-Liberale Fraktion · 2014-09-16

Wortprotokoll

Der NFA ist grundsätzlich eine gute und sinnvolle Einrichtung, zu der breite Bevölkerungskreise nicht nur in Nehmerkantonen, sondern auch in Geberkantonen stehen können - selbstverständlich auch ich persönlich. Nachdem aber das geltende NFA-System Fehlanreize und Systemfehler aufweist, welche von den Geberkantonen in gemeinsamen wie auch in individuellen Stellungnahmen aufgezeigt wurden, sind nach acht Jahren Praxisanwendung Korrekturen am NFA-Meccano unabdingbar - Korrekturen, die selbstverständlich sowohl Anliegen von Nehmerkantonen als auch Anliegen von Geberkantonen angemessen zu berücksichtigen haben.

Im Kanton Zug, einem der grössten Nettozahler, ist ein zunehmender Unmut gegenüber den erwähnten Unzulänglichkeiten des NFA-Regelwerks festzustellen. Zu diesem Unmut tragen nicht nur die von Jahr zu Jahr massiv ansteigenden Zahlungen in den NFA bei - im nächsten Jahr sind es 316 Millionen Franken -, sondern auch Entwicklungen, die daran zweifeln lassen, dass die von allen Kantonen zu erwartende finanzpolitische Eigenverantwortung wirklich überall wahrgenommen wird. Stein des Anstosses waren und sind vor allem grosszügige Regelungen von öffentlich-rechtlichen Pensionskassen einzelner NFA-Nehmerkantone. Während bei den Pensionskassen der Geberkantone das Pensionsalter 64/65, zum Teil bereits 65/65 gilt, leistet sich der zweitgrösste Nehmerkanton bei der kantonalen Pensionskasse immer noch das ordentliche Rentenalter 62. Ein Teil seiner Staatsangestellten kann sogar mit 60 in die ordentliche Pension gehen. Der grösste Nehmerkanton hat die Versicherten seiner kantonalen Pensionskasse bis vor Kurzem ebenfalls deutlich früher pensioniert als die Geberkantone. Das Stimmvolk dieses Kantons hat nun im Mai dieses Jahres aber ein neues Pensionskassengesetz mit dem ordentlichen Pensionsalter 65 genehmigt. Dieser Volksentscheid ist aus unserer Sicht erfreulich. Vielleicht hat dazu indirekt auch der von der Motion ausgelöste mediale Druck beigetragen.

Steuerzahlerinnen und Steuerzahler in Geberkantonen haben für grosszügige Pensionskassenregelungen in Nehmerkantonen grundsätzlich wenig bis kein Verständnis. Es nützt denn auch wenig beziehungsweise verärgert viele Bürgerinnen und Bürger in den Geberkantonen, wenn in der bundesrätlichen Stellungnahme zu meiner Motion einfach darauf hingewiesen wird, dass Pensionskassenregelungen keinen Zusammenhang mit dem NFA hätten und der NFA-Meccano nicht zu ändern sei.

Fakt ist, dass die Akzeptanz des NFA in meinem Kanton von Jahr zu Jahr weiter zurückgeht, dies einerseits aufgrund der erwähnten, von den Geberkantonen aufgezeigten [PAGE 1534] Fehlanreizen und Fehlern und andererseits wegen der angesprochenen provokativen Pensionskassenregelungen einzelner Nehmerkantone. Ich denke, dass diese Entwicklung vom Bundesrat und von uns Parlamentarierinnen und Parlamentariern ernst genommen werden muss.

In meiner Motion fordere ich den Bundesrat dazu auf, die NFA-Zahlungen künftig an gewisse finanzpolitische Mindestanforderungen zu knüpfen, namentlich im Bereich der öffentlich-rechtlichen Pensionskassenregelungen. Dies ist kein Eingriff in den Föderalismus, wie der Bundesrat in seiner Stellungnahme moniert. Von Kantonen, die NFA-Ausgleichsleistungen von anderen Kantonen und vom Bund entgegennehmen, darf erwartet werden, dass sie inskünftig bestimmte finanzpolitische Hausaufgaben in ihrem Kanton erledigen bzw. an die Hand nehmen.

In diesem Sinne ersuche ich Sie, die Motion zu unterstützen. Setzen Sie damit ein Zeichen, dass das NFA-Regelsystem im Hinblick auf die kommende Legislaturperiode, entgegen den Absichten des Bundesrates, doch noch angepasst wird.