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Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2014-09-16

Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2014-09-16

Wortprotokoll

Es ist so, dass die Voraussetzungen für Gruppenersuchen gegeben sein müssen, unabhängig davon, wie es zu diesen Gruppenersuchen kommt. Wenn man allein Daten von Abschleichern verlangt, sind das nicht Gruppenersuchen, ausser wenn sie die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen. Es darf ja nicht eine "fishing expedition" sein, es muss konkret auf bestimmte Personen oder Institutionen ausgerichtet sein. Wir, die Schweiz, haben immer klar gesagt, dass wir selbst als Eidgenossenschaft keine gestohlenen Daten benutzen würden. Sie wissen aber, dass es Kantone gibt, die auch schon in solchen Untersuchungen Daten benutzt haben, die ursprünglich entwendet worden waren, sage ich jetzt einmal, und zu ihnen gelangt sind. Es ist vom Bundesgericht sogar anerkannt worden, dass das möglich ist. Es ist natürlich für uns nicht möglich, gestützt auf gestohlene Daten nach aussen ein Amtshilfegesuch zu stellen, wenn wir umgekehrt sagen, dass wir keine Amtshilfe leisten bei Ersuchen, die sich auf gestohlene Daten stützen.

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