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Hassler Hansjörg · Nationalrat · 2014-09-16

Hassler Hansjörg · Nationalrat · Graubünden · Fraktion BD · 2014-09-16

Wortprotokoll

In den letzten Jahren wurden verschiedene Fälle bekannt, in denen Bankangestellte Bankkundendaten an Dritte verkauft haben. Bei den Käufern handelte es sich meistens um ausländische Steuerbehörden. Dieses Verhalten verletzt die Persönlichkeitsrechte der Bankkunden. Der Verkauf von Bankkundendaten kann dazu führen, dass Bankkunden ihr Vertrauen in die betroffene Bank und auch in den Finanzplatz Schweiz verlieren, was sich letztlich negativ auf die Wettbewerbsfähigkeit des Finanzplatzes und auch auf die schweizerische Volkswirtschaft ganz allgemein auswirken kann. Der Verkauf von Bankkundendaten zur Erzielung eines Gewinns ist zudem moralisch besonders verwerflich. Der Missbrauch, der Verkauf und die Weitergabe von geheimen Bankkundendaten können nicht akzeptiert werden und müssen härter bestraft werden. Es sind Massnahmen zu ergreifen, um die abschreckende Wirkung des Straftatbestandes zum Schutz der Bankkundendaten zu erhöhen.

Die Verletzung von Fabrikations- und Geschäftsgeheimnissen zum Beispiel wird heute gemäss Strafgesetzbuch mit einer hohen Strafe belegt. Die Weitergabe oder die Verwendung von widerrechtlich erworbenen Bankkundendaten muss dementsprechend auch härter bestraft werden. Bankkundendaten sind mindestens ebenso wichtig wie Fabrikations- und Geschäftsgeheimnisse. Diese bestehende Lücke muss geschlossen werden. Es ist richtig, dass die Weitergabe und auch der Verkauf von widerrechtlich erworbenen Bankkundendaten unter Strafe gestellt werden. Härter bestraft werden soll aber auch die Ausnützung des Geheimnisses zum eigenen Vorteil in irgendeiner Art, ohne dass das Geheimnis einem Dritten mitgeteilt wird.

Vonseiten der Minderheit, die nicht auf die Vorlage eintreten möchte, wird argumentiert, dass sich mit der Einführung des automatischen Informationsaustausches diese Strafbestimmung erübrige, weil mit dem automatischen Informationsaustausch kein Handlungsbedarf mehr bestehe. Wir sind anderer Meinung. Zum einen wird es noch einige Zeit dauern, bis der automatische Informationsaustausch eingeführt werden kann. Zum andern wird der automatische Informationsaustausch vorerst nur mit einzelnen Staaten vereinbart werden können. Es wird noch für längere Zeit Länder geben, mit denen kein automatischer Informationsaustausch vereinbart werden kann. Darum ist die Strafbestimmung nach wie vor richtig und nötig.

Wir von der BDP-Fraktion werden auf die Vorlage eintreten und in der Detailberatung durchwegs der Kommission folgen.